Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Informationen des Deutschen Instituts zur Coronavirus-Situation (Covid-19/2019 nCoV) in Taiwan (Stand Februar 2023)

Stopp Coronavirus

Stopp Coronavirus, © Colourbox

19.12.2022 - Artikel

Seit dem 12.09.2022 ist die visumfreie Einreise nach Taiwan zu Besuchszwecken (einschließlich Tourismus und Geschäftsreisen) von bis zu 90 Tagen für deutsche und weitere europäische Staatsangehörige wieder gestattet. (nähere Informationen finden Sie auf der Seite des CDC.) Verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen Taiwans finden Sie auf den Webseiten des Bureau of Consular Affairs, sowie der Taipeh-Vertretungen in Deutschland.

Eine erneute Verschärfung ist jederzeit mit sehr kurzem Ankündigungsvorlauf möglich. Sie sollten sich daher zeitnah auf den einschlägigen Seiten informieren, wenn Sie eine Reise nach Taiwan planen.

Seit dem 15. August 2022 müssen Reisende beim Check-in keinen negativen PCR-Test mehr vorlegen. Falls Reisende jedoch vor dem Flug nach Taiwan positiv getestet werden, ist eine siebentägige Wartezeit ab Probeentnahme einzuhalten, bevor die Reise angetreten werden kann.

Seit dem 13. Oktober 2022 besteht nach Einreise keine Quarantänepflicht mehr. Alle Einreisenden sind verpflichtet, eine siebentägige Self-Disease Prevention einzuhalten.

ACHTUNG: Achten Sie auf die ausreichende Gültigkeit Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung! Erkundigen Sie sich gegebenenfalls, ob eine Verlängerung des Aufenthalts oder die weltweise Reisewarnung für touristische Reisen Auswirkung auf die Gültigkeit Ihrer Versicherung haben.

Die taiwanischen Behörden sind auf die Krise sehr gut vorbereitet. Das Gesundheitswesen ist sehr belastbar. Es stehen bis zu 1.800 Intensivbetten in Quarantänestationen im Krankenhaus und eine ausreichende Zahl von Tests bereit.
Sollten Sie für internationale Reisen einen negativen COVID-19-Testnachweis benötigen, ist dies inzwischen in einigen Krankenhäusern möglich.

Die Verwendung von handelsüblichen Masken für Mund-Nasen-Schutz (surgical masks) wurde vom CDC für verschiedene Berufsgruppen angeordnet.

Mundschutz ist seit dem 20.02.2023 nur noch in besonders gefährdeten Bereichen (öffentlicher Nahverkehr, Gesundheitseinrichtungen u.a.) zwingend vorgeschrieben. Die Bestimmungen bezüglich Mundschutz können sich aber entsprechend der tatsächlichen Epidemielage kurzfristig verändern!

Die Versorgung mit Mund-Nasen-Schutz ist ausreichend.
Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen gute Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstand zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter) vor einer Übertragung. Viele öffentliche Gebäude haben eigene Hygienemaßnahmen veranlasst. Nutzen Sie möglichst die vielerorts zur Verfügung gestellten Spender mit Handdesinfektionsmitteln.

Empfehlungen:


Wir empfehlen, dass Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes (sogenannte Elefand-Liste) eintragen: Link: Deutschenliste


Corona-Virus Infoseite des Auswärtigen Amtes


Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Neuerungen, sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

nach oben