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Anforderungen an den Genesenennachweis
Anstelle eines Impf- oder Testnachweises kann bei der Einreise nach Deutschland ein Genesenennachweis vorgelegt werden.
Vorzulegen ist im Fall einer vorangegangenen Covid19-Infektion ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage aber höchstens 90 Tage zurückliegt.