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(taiwanischer) Führerschein in Deutschland (Stand Feb. 2020)

Artikel

Ein nationaler oder internationaler taiwanischer Führerschein wird in der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer von 6 Monaten anerkannt.

In Ausnahmefällen kann diese Frist durch die örtliche Führerscheinbehörde auf schriftlichen Antrag hin bis zu weiteren sechs Monate verlängert werden, wenn der Gesamtaufenthalt nicht länger als 12 Monate ist.

Wir empfehlen, dass Sie sich in Taiwan auf Grundlage Ihres (lokalen) taiwanischen Führerscheins einen internationalen Führerschein besorgen. In diesem sind die Daten auf Englisch eingetragen.

Bei Ihrem Aufenthalt in Deutschland müssen Sie dennoch den lokalen taiwanischen Führerschein mit sich führen, denn internationale Führerscheine sind nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.


Bitte beachten Sie, dass Ihr taiwanischer Führerschein nicht anerkannt wird, wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs des taiwanischen Führerscheins ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.

Sollte der Aufenthalt in Deutschland für mehr als 12 Monate geplant sein oder ein Wohnsitz in Deutschland begründet werden, so können Sie Ihren taiwanischen Führerschein ab sofort in Deutschland umtauschen.

Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

- ein amtlicher Ausweis des Antragstellers (Personalausweis oder Reisepass),

- die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes,
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht,
- das Original des ausländischen nationalen Führerscheins (der internationale Führerschein reicht nicht aus) mit einer Übersetzung in deutscher Sprache, es sei denn, die Fahrerlaubnisbehörde verzichtet ausnahmsweise auf die Übersetzung,

- eine Erklärung, dass die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.


Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall die Beibringung eines Führungszeugnisses verlangen oder, sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr besitzen, eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen.


Den Antrag auf Führerscheinumtausch können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt-oder Kreisverwaltung stellen.

Ausführliche Informationen finden Sie unter diesem Link.




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