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Taiwan*: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 19.03.2024
(Unverändert gültig seit: 06.10.2023)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist stabil. Demonstrationen sind in den Großstädten möglich und können zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Insbesondere in den Großstädten kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Handtaschenraub und Kreditkartenbetrug.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in stark besuchten Straßen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben

Taiwan liegt in einer seismisch äußerst aktiven Zone. Im Jahresdurchschnitt werden Tausende von Beben zwischen Stärke drei und sechs registriert, von denen aber im Allgemeinen nur fünf bis sechs auch in Taipei deutlich wahrgenommen werden.

Tropenstürme

Das Klima ist im Norden subtropisch und im Süden tropisch.
Taiwan wird insbesondere von Mai bis November regelmäßig von Tropenstürmen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche und in der Folge erhebliche Schäden in der Infrastruktur verursachen können. Bei Berg- und Radwanderungen bestehen entsprechende Gefahren.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte, u.a. im lokalen Rundfunk (englischer Radiosender ICRT 100,7 FM) und achten Sie auf Sturmwarnungen des taiwanischen Wetteramts.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt sehr gute öffentliche Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen, Linienbussen und Eisenbahnen. Öffentliche Überlandverbindungen sind zuverlässig, pünktlich und komfortabel.

Das Straßennetz ist gut ausgebaut. Die Promillegrenze beträgt 0,15.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Aufgrund der sehr starken Strömungen wird zu besonderer Vorsicht beim unbeaufsichtigten Baden in den Binnengewässern und im Ozean geraten.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Taiwan nicht strafbar; gleichgeschlechtliche Ehen sind möglich. LGBTIQ-Personen und deren Rechte werden in Taiwan durch die politischen Institutionen gemeinhin anerkannt, in der Bevölkerung ist nicht überall mit Akzeptanz zu rechnen.

Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen führen. Einfuhr und Besitz größerer Mengen sogar zur Todesstrafe. Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der New Taiwan-Dollar (NTD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich, auch der Umtausch von Bargeld in NTD ist unproblematisch.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Taiwans, der Webseite des CDC (Center for Disease Control) sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen zu Besuchszwecken kein Visum, soweit bei der Einreise ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket sowie ggf. ein Visum für das Zielland vorgelegt werden kann.
Dies gilt jedoch nur für Einreisen über die internationalen Flughäfen sowie die Seehäfen Keelung, Hualien, Taichung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu und Kaohsiung.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist ausgeschlossen.

Landing Visa

Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt, das für Kurzaufenthalte von maximal 30 Tagen gegen Gebühr als „Landing Visum“ bei Einreise über den Flughafen Taiwan Taoyuan International beim Visa Office (Bureau of Consular Affairs, bei der Passkontrolle) beantragt werden kann.
Bei der Einreise über die anderen internationalen Flughäfen (Taipei Songshan, Kaohsiung, Taichung) wird durch die Grenzpolizei zunächst eine sog. „Temporary Entry Permit“ ausgestellt, das bei der in der jeweiligen Stadt gelegenen Zweigstelle des Bureau of Consular Affairs nachträglich in ein „Landing Visa“ umgewandelt werden muss.
Bei einer Einreise über andere Flughäfen Taiwans oder über die internationalen Seehäfen ist die Beantragung eines „Landing Visums“ derzeit nicht möglich.

Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das vor der Einreise einzuholen ist. Es werden nur Anträge angenommen, die online beim Consular Affairs Bureau ausgefüllt werden und am Ende über einen Barcode verfügen.

Ein- und Ausreise über die Volksrepublik China

Reisende nach und von Taiwan mit Transitaufenthalten in der Volksrepublik China werden gebeten, sich wegen der Visumerfordernisse an eine Vertretung der Volksrepublik China zu wenden, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise China.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Nach dem taiwanischen Geldwäschegesetz müssen Reisende bei Einreise und Ausreise Beträge von mehr als 100.000 NTD und von mehr als 20.000 chinesischen Renminbi (CNY) deklarieren. Gleiches gilt für ausländische Währung und Wertpapiere mit einem Gegenwert von mehr als 10.000 USD.

Gold im Wert von über 20.000 USD, sowie Diamanten, Schmuck und Platin im Wert von über 500.000 NTD, müssen ebenfalls deklariert werden.

Für Reisende, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, gelten die üblichen Freimengen für Alkohol und Tabakwaren.

Verboten ist die Einfuhr von gefälschten Münzen und Banknoten, pornographischem Material, Waffen, Munition sowie gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ohne Einfuhrgenehmigung.

Verboten ist auch die Einfuhr von Waren, die gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen.

Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten (z.B. Obst) und Fleischprodukten (sowohl Frischfleisch als auch verarbeitete Produkte) wird mit Geldstrafen zwischen 80 und 400 EUR für landwirtschaftliche Produkte geahndet. Seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in China verschärft Taiwan seine Kontrollen bei der Einreise auf unerlaubte Fleischprodukte. Nachdem Deutschland einen Fall von Afrikanischer Schweinepest gemeldet hat, haben die taiwanischen Behörden angekündigt, dass bei Einreisenden aus Deutschland das Gepäck ausnahmslos auf das Mitführen von schweinefleischhaltigen Produkten geprüft wird. Die Strafen für die unerlaubte Einfuhr wurden empfindlich verschärft. Sie betragen bis zu etwa 28.000 EUR (1.000.000 TWD). Es ist damit zu rechnen, dass Kontrollen bei der Einreise aufgrund der Aktualität verschärft werden und bei Nichtbeachtung streng bestraft werden (Geldstrafe und/oder Einreiseverbot).
Weitere Informationen bietet das Bureau of Animal and Plant Health Inspection and Quarantine. Reisende sollten mitgeführte Produkte entweder vor der Zollkontrolle in die dafür vorgesehenen Mülltonnen werfen oder die Zollbeamten entsprechend informieren.

Für verschreibungspflichtige Medikamente sollte ein ärztliches Rezept mit englischer Übersetzung mitgeführt werden. Verbindliche Auskünfte erteilt der taiwanische Zoll, bei dem auch Vorabgenehmigungen zur Einfuhr beantragt werden können.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Haustieren bestehen Quarantänebestimmungen. Die Einfuhr muss vor der Einreise unter Vorlage eines tierärztlichen Gesundheitszeugnisses beim Bureau of Animal and Plant Health Inspection and Quarantine beantragt werden.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A/B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (ländliche Gebiete) auch gegen Dengue-Fieber und Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in der Saison von Juni bis Oktober landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Hepatitis B

Taiwan war jahrelang ein hochendemisches Land für Hepatitis B (mehr als 50% der Bevölkerung), durch Impfungen im Säuglingsalter geht die Prävalenz langsam zurück. Siehe auch Virushepatitis.

Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)

Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Taiwan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu kleinen und größeren Ausbrüchen. Bei entsprechender Hygiene (Handhygiene) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

Tstsugamushi Fieber (Scrub Typhus)

Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen auf dem Land ein potentielles Infektionsrisiko dar. Die Erkrankungszahlen waren in den letzten Jahren niedrig.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Tstsugamushi-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und tragen Sie angepasste Kleidung.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Taiwan entspricht europäischem Niveau und ist in der Hauptstadt ausgezeichnet. Wenn man nicht eine der internationalen Abteilungen großer Krankenhäuser aufsucht, kann die Verständigung mangels Englisch sprechendem Personals erschwert sein, insbesondere in ländlichen Gebieten.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

* Die Bezeichnung „Länder“ in der Auswahlliste umfasst Staaten, Provinzen und Territorien. Sie spiegelt nicht die Position der Bundesregierung hinsichtlich des Status eines Landes oder einer Region wider.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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