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Ausstellung von Ausweisdokumenten

Deutscher Reisepass

Deutscher Reisepass, © colourbox

Artikel

Alle wichtigen Informationen zur Ausstellung von Ausweisdokumenten im Deutschen Institut Taipei:


Übersicht

Deutschen Staatsangehörigen können folgende Dokumente ausgestellt werden:
- ein Reisepass (sogenannter Biometrischer Reisepass)
- in Ausnahmefällen: ein vorläufiger Reisepass (maximal gültig für ein Jahr)
- Reiseausweis als Passersatz (RAP, berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland)
- Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige müssen grundsätzlich mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument aus Deutschland aus- oder nach Deutschland einreisen. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit angesehen und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Alle Pässe müssen durch persönliche Vorsprache beantragt werden. Bei minderjährigen Antragstellern sind die persönliche Vorsprache des Kindes sowie beider Sorgeberechtigten grundsätzlich erforderlich.


Bearbeitungszeit

Art des Dokuments Bearbeitungszeit
Reisepass Standard 10 bis 12 Wochen
Reisepass Express 3 bis 4 Wochen
Personalausweis 10 bis 12 Wochen
Vorläufiger Reisepass / Reiseausweis als Passersatz (RAP) 1 bis 2 Wochen

Sollten im Antragsprozess Verzögerungen auftreten (z. B. wegen fehlender Unterlagen), verlängert sich die Bearbeitungszeiten entsprechend.
Für eine zusätzliche Gebühr kann der Reisepass auch im Expressverfahren beantragt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular Reisepass für Erwachsener
  • Antragsformular Reisepass für Minderjährige
  • bisheriger Reisepass und Personalausweis
  • Geburtsurkunde im Original: Deutsche Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften der Geburtenregister. Sie sind beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich. Als Alternative zu einer originalen Urkunde in Papierform kann eine elektronische Datei des Standesamts per E-Mail/Fax akzeptiert werden. Bitte beachten Sie, dass die elektronische Datei direkt an das Deutsche Institut Taipei durch das Standesamt versandt wird.
  • Ihre taiwanische Aufenthaltserlaubnis (zum Beispiel Ihre Alien Residence Card/ARC/APRC zum Nachweis des Wohnsitzes in Taiwan)
  • Bei deutsch-taiwanischen Doppelstaatlern ist eine Vorlage des taiwanischen Passes notwendig.
  • Abmeldebestätigung des letzten deutschen Wohnortes, sofern in Ihrem Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist und Sie sich in Deutschland abgemeldet haben.
  • Ohne Vorlag der Abmeldebescheinigung holt das Deutsche Institut Taipei die Ermächtigung der inländische Behörde ein, hierbei wird eine Unzuständigkeitsgebühr erhoben.
  • ein Passfoto, gemäß Vorgaben (Passbildschablone für Personen über 10 Jahre) (Passbildschablone für Kinder bis 9 Jahre)

Weitere Unterlagen (falls zutreffend):

  • Einbürgerungsurkunde
  • falls Sie verheiratet sind oder waren und sich dadurch eine Änderung Ihres Namens ergeben hat: Deutsche Personenstandsurkunde (z.B. Eheurkunde) im Original mit Nachweis zur Namensführung.
  • falls zutreffend: Bescheinigung über Namensführung im Original, falls Sie eine namensrechtliche Erklärung, z.B. nach Ehescheidung, abgegeben oder eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragt haben.
  • falls Sie die Eintragung Ihres deutschen oder in Deutschland vergleichbaren anerkannten Doktortitels wünschen: die Promotionsurkunde im Original

Antragsstellung für Minderjährige


Minderjährige Antragsteller (unter 18 Jahre) können einen Reisepass nicht ohne die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter beantragen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass zur Antragstellung das Kind sowie alle Sorgeberechtigten anwesend sind.
Sollte eine sorgeberechtigte Person nicht anwesend sein können (in der Regel ein Elternteil, der nicht mit am Wohnort lebt oder z. B. beruflich verhindert ist), kann eine beglaubigte Einverständniserklärung vorgelegt werden. Eine deutsche Behörde wie z. B. das Bürgeramt, eine deutsche Auslandsvertretung oder ein taiwanischer oder deutscher Notar muss die Unterschrift des abwesenden Elternteils auf der Einverständniserklärung beglaubigt haben.
Sollte nur ein Elternteil oder eine dritte Person alleiniges Sorgerecht innehaben, muss dieser Umstand nachgewiesen werden, z. B. durch Vorlage der Gerichtsentscheidung, mit der einem Elternteil die Sorge übertragen wird (z. B. taiwanischer oder deutscher Sorgerechtsbeschluss).
Sollte nur ein Elternteil zum Termin vorsprechen, bzw. keine beglaubigte Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. kein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorliegen, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Diese Regelungen dienen dem Schutz von Kindern.
Heranwachsende können Personalausweise bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ohne Mitwirkung der Sorgeberechtigten beantragen.


Termin


Beantragung nur mit Termin. Zur Beantragung eines Reisepasses buchen Sie bitte einen Termin über unser Online-Terminvergabesystem Termin für Pass/Personalausweis buchen
Für alle antragstellenden Personen muss vorab ein Termin gebucht werden, d. h. für zwei Personen benötigen Sie auch zwei Termine.
Es können mehrere Dokumente für eine Person mit einem Termin beantragt werden (z. B. Reisepass und Personalausweis für dieselbe Person)

Abholung


Nach Fertigstellung oder Eingang des beantragten Reisepasses werden Sie per E-Mail von uns benachrichtigt und der Reisepass kann ohne Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten der Konsularabteilung von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 11:00 Uhr abgeholt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Internetseite bezüglich Feiertage, an denen die Konsularabteilung geschlossen ist.
Pässe von Minderjährigen können durch einen Elternteil alleine abgeholt werden.
Die Abholung muss nicht mehr durch beide Elternteile erfolgen.
Auf Wunsch kann der Reisepass auch per Kurierservice zugesandt werden.
Falls Sie dies wünschen, teilen Sie dies bitte bei Antragstellung mit.

Gebühren


Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar (TWD zum aktuellen Tageskurs des deutschen Instituts) oder mit Kreditkarten (in Euro) zu entrichten.
Die Höhe der anfallenden Gebühren können Sie der Webseite des Bundesinnenministerium (Punkte 4c und 4d) entnehmen.

Gültigkeit von Ausweisdokumenten


Biometrische Reisepässe sowie Personalausweise haben folgende Gültigkeit (ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung):

Personen 24 Jahre und älter Gültigkeit: 10 Jahre
Personen jünger als 24 Jahre Gültigkeit: 6 Jahre

Bei vorläufigem Reisepass und Reiseausweis als Passersatz (RAP)
(ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung):

Vorläufiger Reisepass 1 Jahr
Reiseausweis als Passersatz 1 Monat

Erstmalige Passbeantragung


In manchen Konstellationen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung für das Kind erforderlich, um den Geburtsnamen des Kindes nach deutschem Recht festzulegen. Die Namenserklärung ist Teil der Geburtsanzeige.
Grundsätzlich muss bei Eltern ohne gemeinsamen Ehenamen der Familienname des Neugeborenen erklärt werden. In zeitlich kritischen Fällen (z.B. Rückkehr nach Inland kurz nach der Geburt) kann ohne Namenserklärung nur ein Reiseausweis als Passersatz (RAP) für die Rückkehr ausgestellt werden. Die Namenserklärung und Passbeantragung können später vor Ort im Inland erfolgen.
Die Passantrag kann gleichzeitig mit dem Termin der Geburtsanzeige abgegeben werden.

Weitere Informationen

Was tun bei einem Passverlust in Taiwan? Ohne Ihren Reisepass und das taiwanische Visum (auch in Form der bei Einreise erteilten Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage = „visafreie Einreise“) können Sie…

Passverlust

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