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MERKBLATT ZUR BEANTRAGUNG EINES PASSES (Stand: März 2017)

16.12.2020 - Artikel

1. Reisepass

Jeder Deutsche kann von Geburt an einen deutschen Reisepass beantragen (Antragsformular). Bei Minderjährigen ist allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.

Im Reisepass werden zwei Fingerabdrücke und ein digitales Lichtbild auf dem integriertem

Chip gespeichert. Das Einlesen von Fingerabdrücken ist daher zwingend erforderlich. Bitte

beachten Sie, dass auch bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke eingelesen werden müssen.

Der Europapass ist 10 Jahre gültig. Bei Passinhabern, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeit des Passes 6 Jahre.

Aufgrund der Gesichtsbiometrie gelten besondere Anforderungen an die Qualität der Passbildes. Bitte entnehmen Sie die Anforderungen an das Passfoto für deutsche Reisepässe der Foto-Mustertafel des Bundesinnenministeriums.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 5-6 Wochen ab Antragstellung. Sie werden benachrichtigt, sobald der Pass zur Abholung bereit liegt. Bei Abholung des neuen Passes ist der alte Pass zur Entwertung vorzulegen. Der entwertete Pass wird wieder ausgehändigt.

Für Vielreisende empfehlen wir die Beantragung eines Reisepasses mit 48 Seiten.

2. Vorläufiger Reisepass

In Ausnahmefällen kann ein vorläufige Reisepass durch das Deutschen Institut ausgestellt werden. Dieser ist max. 1 Jahr gültig. Die Bearbeitungszeit beträgt 1-3 Arbeitstage.

Nicht alle Länder akzeptieren die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass. So werden vorläufige Reisepässe seit dem 01.05.2006 nicht mehr im sog. „Visa Waiver-Program“ der USA anerkannt. Bitte klären Sie vor Antritt Ihrer Reise, ob der vorläufige Reisepass für die Einreise akzeptiert wird.


3. Kinderreisepass

Der Kinderreisepass kann für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre, max. bis zu 12. Lebensjahr.

Die Bearbeitungszeit beträgt 1-3 Arbeitstage.

Der Antragsformular (Minderjährige) PDF / 149 KB ist von den Sorgeberechtigten persönlich im Deutschen Institut zu stellen

und zu unterzeichnen. Die persönliche Vorsprache des Kindes ist grundsätzlich immer erforderlich.


Wichtiger Hinweis:

Da nicht alle Länder für die Einreise den Kinderreisepass akzeptieren, erkundigen Sie sich vorher auf der Webseite des Auswärtigen Amtes oder beim Deutschen Institut, ob der Kinderreisepass anerkannt ist.

In Taiwan ist die Einreise mit dem Kinderreisepass möglich.


4. Antragsunterlagen

Alle Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Die Originale sowie der bisherige Reisepass werden Ihnen nach der Beantragung wieder ausgehändigt. Ausländische Urkunden müssen übersetzt und ggf. legalisiert sein.

- vollständig ausgefülltes Antragsformular,

- bisheriger Reisepass (ggf. auch Zweitpass) und taiwanische ARC,

- Geburtsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch,

- Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch zur Überprüfung der Namensführung

- Abmeldebescheinigung der Meldebehörde des letzten deutschen Wohnsitzes,

- 2 biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate),

- bei Eintragung des deutschen Doktorgrades Promotionsurkunde,

Bei Minderjährigen sind zusätzlich vorzulegen

- Heiratsurkunde der Eltern

- Reisepässe der Eltern und ggf. taiwanische ARC der Eltern

Abhängig vom Einzelfall können noch weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein.

Bei Erstantrag für Kinder müssen ggfs. Erklärungen zur Namensführung abgegeben werden, bevor ein Reisepass ausgestellt werden kann. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zum Thema „Geburtsanzeige“ auf unserer Webseite.

Grundsätzlich müssen die Sorgeberechtigten bei Minderjährigen den Antrag gemeinsam stellen. Es ist jedoch möglich, dass ein Elternteil bei der Beantragung und der andere bei der Abholung vorspricht oder eine Vollmacht mit Unterschriftbeglaubigung des nicht vorsprechenden Elternteils mitbringt. Das Kind muss bei der Beantragung unabhängig vom Alter persönlich mit den Sorgeberechtigten vorsprechen.

5. Gebühren in Euro

Europapass für Personen über 24 Jahren: 81,00

Europapass für Personen unter 24 Jahren: 58,50

Vorläufiger Reisepass: 39,00

Kinderreisepass: 26,00

Reiseausweis als Passersatz: 13,00

Falls Sie noch in Deutschland gemeldet oder nicht in Taiwan wohnhaft sind:

Europapass für Personen über 24 Jahren: 141,00

Europapass für Personen unter 24 Jahren: 96,00

Kinderreisepass: 39,00

Für die Ausstellung eines 48-Seiten-Passes wird ein Zuschlag i.H.v. 22,00 Euro erhoben, für die Bestellung eines Passes im Expressverfahren ein Zuschlag von 32,00 Euro.

Die Gebühren sind per Kreditkarte oder in NTD (Umrechnung erfolgt zum aktuellen

Kurs der Zahlstelle ) zu entrichten.

Haftungsausschuss

Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Deutschen Instituts zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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