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INFORMATIONEN ZUR BEANTRAGUNG EINES PERSONALAUSWEISES(Stand Januar 2013)
Personalausweismuster, © AA
Personalausweis
Ab 10. Januar 2013 können Sie beim Deutschen Institut Taipei einen Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises stellen. Sie können auch elektronische Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen oder Ihre persönliche PIN ändern. In Zukunft sind somit neben den innerdeutschen Meldeämtern auch die deutschen Auslandsvertretungen Personalausweisbehörden.
Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich im Deutschen Institut vorsprechen. Minderjährige unter 16 Jahren sind nicht berechtigt, eigenständig einen Personalausweis zu beantragen. Sie müssen bei Antragstellung jedoch ebenfalls persönlich vorsprechen. Antragsteller sind in diesen Fällen die Sorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern). Grundsätzlich müssen die Sorgeberechtigten bei Minderjährigen den Antrag gemeinsam stellen. Es ist jedoch möglich, dass ein Elternteil bei der Beantragung und der andere bei der Abholung vorspricht oder eine Vollmacht mit einer Unterschriftsbeglaubigung des nicht vorsprechenden Elternteils mitbringt.
Der Personalausweis ist analog zum deutschen Reisepass zehn Jahre gültig. Bei Passinhabern, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeit sechs Jahre.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist über die Webseite des Deutschen Instituts Taipei für den Bereich „Deutscher Reisepass und Personalausweis“ erforderlich. Das Online-Terminvergabesystem zeigt Ihnen automatisch den nächsten verfügbaren Termin an.
Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise beträgt sechs bis acht Wochen. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Personalausweises verlängert sich, wenn zunächst aufgrund eines noch bestehenden Wohnortes in Deutschland die Ermächtigung zur Ausstellung eines Personalausweises von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Personalausweisbehörde eingeholt werden muss.
Aufgrund der Gesichtsbiometrie gelten besondere Anforderungen an die Qualität des Passbildes. Bitte entnehmen Sie die Anforderungen der Foto-Mustertafel des Bundesinnenministeriums (Erwachsene, Kinder). Der Personalausweis mit Chip eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat.
Weitere Funktionsmöglichkeiten des Personalausweises
Auf Wunsch können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild – auch die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Die Sicherheitsmerkmale dürfen nur von Behörden (wie z.B. Grenzbeamten, Bürgerämtern, Polizei) ausgelesen werden.
Weiterhin kann eine Online-Ausweisfunktion und somit die Nutzung der Unterschriftenfunktion eingeschaltet werden.
Sie müssen daher bei Antragstellung folgende Erklärungen abgeben:
1) Ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip Ihres Personalausweises als zusätzliches biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen oder nicht(?) Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis aufnehmen lassen.
2) Ob Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises einschalten lassen möchten oder nicht(?) Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Onlinefunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, z. B. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen. Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die auf unserer Webseite eingestellte Infobroschüre durch. Sie müssen bei Antragstellung erklären, dass Sie diese Infobroschüre gelesen haben. Die Online-Ausweisfunktion lässt sich jederzeit - solange Ihr Personalausweis gültig ist- in jeder der Pass-/Personalausweisstelle ein- und ausschalten.
Aktuelle Informationen zur Unterschriftenfunktion des Personalausweises sind auch auf der Homepage der Bundesnetzagentur verfügbar.
Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen u.a. das erstmalige Ersetzen der Transport-PIN bei Abholung des neuen Personalausweises, die nachträgliche Einschaltung der Online-Ausweisfunktion oder das Entsperren eines Personalausweises.
Sollten Sie einen Personalausweis mit PIN-Funktionen beantragen, müssen Sie diesen also auf jeden Fall persönlich abholen!
Antragsunterlagen
Alle Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Die Originale werden Ihnen nach der Beantragung wieder ausgehändigt. Ausländische Urkunden müssen übersetzt und ggf. legalisiert sein.
• vollständig ausgefülltes Antragsformular,
• bisheriger Reisepass oder Personalausweis sowie taiwanischer Aufenthaltstitel,
• Geburtsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch,
• Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch zur Überprüfung der Namensführung, sofern Sie Ihren Namen seit Geburt geändert haben,
• Abmeldebescheinigung der Meldebehörde des letzten deutschen Wohnsitzes,
• 2 biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate),
• bei Eintragung des deutschen Doktorgrades Promotionsurkunde,
• ggf. Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde).
Bei Minderjährigen sind zusätzlich vorzulegen:
- Heiratsurkunde der Eltern bei Erstantrag,
- Reisepässe oder Personalausweise der Eltern und ggf. taiwanische ARC der Eltern.
Abhängig vom Einzelfall können noch weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein.
Gebühren in Euro
- Personalausweis für Personen über 24 Jahren 58,80 €
- Personalausweis für Personen unter 24 Jahren 52,80 €
- Weitere Funktionen wie z.B. nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion, Änderung der PIN, Entsperren des Personalausweises jeweils 12,00 €.
Die Gebühren sind per Kreditkarte oder in NTD (Umrechnung erfolgt zum aktuellen Kurs der Zahlstelle des Deutschen Instituts) zu entrichten.
Falls Sie noch in Deutschland gemeldet sind, werden zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 13 Euro sowie ggf. Auslagen erhoben. Diese Gebühr fällt nicht an, wenn Sie lediglich Ihren Personalausweis entsperren lassen.
Gerne geben wir Ihnen auch am Schalter Auskunft zu den Gebühren.
PIN-Brief
Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren. Falls Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie alternativ darauf bestehen, einen neuen Personalausweis zu bestellen.
Ein Direktversand an den Antragsteller von Deutschland nach Taiwan ist nicht möglich. Der PIN-Brief wird daher an das Deutsche Institut Taipei versandt und muss persönlich durch den Ausweisinhaber abgeholt werden. Eine Abholung durch bevollmächtigte Dritte ist nicht möglich. Eine Weiterleitung des PIN-Briefes durch das Deutsche Institut ist nur mittels eines Kurierdienstes möglich, wenn Sie das Versandrisiko übernehmen. Die Kosten für den Kurierversand trägt der Antragsteller.
Sollten Sie die Weiterleitung des PIN-Briefes wünschen, erwähnen Sie dies bitte bei Antragstellung.
Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, ist der Versand alternativ auch an Ihre Meldeadresse in Deutschland möglich.
Abholung
Das Deutsche Institut Taipei wird Sie benachrichtigen, sobald der neue Personalausweis abgeholt werden kann. Sie müssen Ihren Personalausweis und PIN-Brief persönlich abholen.
Werden Personalausweis und PIN-Brief gemeinsam abgeholt, trägt der Ausweisinhaber das Risiko, dass er zum gleichen Zeitpunkt sowohl den Ausweis als auch die Geheimnummer mit sich führt.
Per Kurierdienst kann der Personalausweis zugeschickt werden, wenn
• Sie dem Deutschen Institut Taipei gegenüber bestätigen, den o.g. PIN-Brief erhalten zu haben
oder
• Sie keinen PIN-Brief erhalten haben und erklären, den Personalausweis ohne Online-Ausweisfunktion erhalten zu wollen. (Sie haben später die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion nachträglich wieder einschalten zu lassen).
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Deutschen Instituts Taipei zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.