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Visum zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte

13.09.2023 - Artikel

Dieses Visum ermöglicht es akademischen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten für bis zu sechs Monaten zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Dies soll ihnen helfen, vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden. Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal „Make it in Germany“.

Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen und online einen Termin für Ihr Visumsinterview buchen, bereiten Sie bitte folgende Unterlagen für Ihre Visumbeantragung vor:
(Bitte reichen Sie bei der Vorsprache in der Visastelle vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Reichen Sie einen unvollständigen Antrag ein, müssen Sie mit erheblichen Verzögerungen im Visumverfahren und ggf. mit einer Ablehnung des Antrags rechnen.)

o gültiger Reisepass (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und eigenhändig unterschrieben, mit mindestens 2 freien Seiten) - im Original

o komplett ausgefülltes Antragsformular -

o Kopie der Datenseite des Reisepasses -

o 2 aktuelle, identische und biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)

o für Nicht-Taiwaner: taiwanische ARC/APRC - im Original plus 1 Kopie

o Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch) mit Angaben zu Ausbildung, Zeugnissen, Diplomen, beruflichem Werdegang, Fremdsprachenkenntnissen usw. -

o Nachweis über Ihre akademische Qualifikation - im Original plus 1 Kopie: Deutscher Hochschulabschluss oder in Deutschland anerkannter oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss. Bitte beachten Sie unsere diesbezüglichen Hinweise weiter unten!

Bei ausländischem Hochschulabschluss müssen Sie zusätzlich vorlegen:
- Ausdruck der Abfrage in der Anabin-Datenbank über die Anerkennung Ihrer Hochschule, Ihres Abschlusstyps und Ihrer Studienrichtung
- oder eine Kopie Ihrer individuellen Zeugnisbewertung durch die ZAB

o Nachweise zu bisherigen Arbeitserfahrungen - im Original plus 1 Kopie

o Nachweise zu Fremdsprachenkenntnissen - im Original plus 1 Kopie

o Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort, Unterkunft usw.) -

o Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts für den gesamten Aufenthalt -
Es müssen mind. 1.027 Euro pro Monat nachgewiesen werden!
- Ihre Kontoauszüge für mind. die letzten sechs Monate oder
- „Verpflichtungserklärung“ einer Person in Deutschland

o weitere Nachweise über Ihre Vorbereitung bei der Arbeitsplatzsuche

o erst nach Aufforderung, nachdem über den Antrag positiv entschieden wurde, kurz vor Ausstellung des Visums:
- geplantes Einreisedatum in Deutschland,
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz für Deutschland


Bitte legen Sie einen Satz Antragsunterlagen vor und bringen Sie auch die Originale mit. Bitte heften Sie die Dokumente nicht zusammen.

Im Falle, dass ein Dokument nicht auf Englisch oder Deutsch vorgelegt werden kann, muss eine entsprechende Übersetzung beiliegen.

Bitte reichen Sie vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Im Einzelfall können weitere Unterlagen und/oder Informationen erforderlich sein. Wir behalten uns das Recht vor, unvollständige Anträge abzulehnen. Das Einreichen aller geforderten Unterlagen ist jedoch keine Garantie für die Ausstellung des gewünschten Visums.

Die für Bearbeitung des Antrags zu zahlende Visumsgebühr beträgt 75 Euro zahlbar in NTD beim Visumsinterview. Nach Antragsannahme kann die Gebühr in keinem Fall zurückerstattet werden – unabhängig von der späteren Entscheidung über den Antrag!

Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Antrag beträgt in der Regel ca. 1 Woche. Wir bitten darum, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Wir werden Sie benachrichtigen, wenn die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist.


Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, können Sie in der offiziellen Datenbank anabin abfragen.

Wichtig: Nur wenn alle folgenden drei Merkmale Ihres ausländischen Hochschulabschlusses im Länderteil von anabin bestätigt werden, gilt dieser als anerkannt bzw. vergleichbar:
1. die ausländische Hochschule, die Ihnen den Hochabschluss verliehen hat, muss mit „H+“ bewertet sein und
2. der Abschlusstyp (z.B. Bachelor of Arts/Science) muss übereinstimmen mit Ihrem Abschluss und
3. die Angabe der Studienrichtung (z.B. Business Administration) zu dem aufgeführten Studientyp muss übereinstimmen mit Ihrem persönlichen Abschluss.

Falls Ihre Hochschule in der Datenbank anabin mit einem „H+“ aufgeführt ist, jedoch nicht Ihr Abschlusstyp oder die Studienrichtung, können Sie eine individuelle Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn beantragen. Diese Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen ist ein offizielles Dokument, das die erhaltenen Qualifikationen angibt. Es kann in Bewerbungen für Jobs in Deutschland oder bei der Beantragung eines Visums verwendet werden. Informationen über das Bewertungsverfahren, einschließlich einer Liste der erforderlichen Unterlagen und Kosten, finden Sie hier.


Hinweis: Während des Aufenthaltes mit einem Visum zur Arbeitsplatzsuche ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit untersagt, Sie dürfen auch nicht „zur Probe“ oder ohne Entgelt arbeiten. Wenn Sie einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie gleich in Deutschland die „Blaue Karte EU“ oder einen anderen Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen und bleiben, ohne vorher auszureisen. Falls Ihre Arbeitsplatzsuche nicht erfolgreich ist, müssen Sie Deutschland vor Ablauf Ihres Visums verlassen. Es ist nicht möglich, ein Visum zur Arbeitsplatzsuche zu verlängern oder kurz nach der Ausreise nochmal ein gleiches Visum zu erhalten.

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland oder den USA können ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich bis zu drei Monaten aufhalten. Sie müssen allerdings vor Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit beantragen, der Antrag kann direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde gestellt werden.

Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener rechtlicher Neuerungen, können wir keine Gewähr übernehmen.

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