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Merkblatt Blaue Karte

27.01.2021 - Artikel

Visum für eine „Blaue Karte EU
Mit der Blauen Karte EU können Drittstaatsangehörige, die einen anerkannten Hochschulabschluss besitzen, eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration und Blauen Karte finden Sie im Fachkräfteportal „Make it in Germany“.

Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen und online einen Termin für Ihr Visumsinterview buchen, bereiten Sie bitte folgende Unterlagen für Ihre Visumbeantragung vor:

(Bitte reichen Sie bei der Vorsprache in der Visastelle vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Reichen Sie einen unvollständigen Antrag ein, müssen Sie mit erheblichen Verzögerungen im Visumverfahren und ggf. mit einer Ablehnung des Antrags rechnen.)

o gültiger Reisepass (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und eigenhändig unterschrieben, mit mindestens 2 freien Seiten) - im Original
o komplett ausgefülltes Antragsformular
o Kopie der Datenseite des Reisepasses
o 3 aktuelle, identische und biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
o für Nicht-Taiwaner: taiwanische ARC/APRC - Original plus 1 Kopie
o lückenloser Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch) über den beruflichen Werdegang mit Zeugnissen, Diplomen, akademischen Abschlüssen, Fremdsprachenkenntnissen, Arbeitgeberbestätigungen usw.
o Arbeitsvertrag / verbindliches Arbeitsplatzangebot aus Deutschland
(auf Deutsch oder Englisch) mit folgenden Angaben: Original plus 1 Kopie

- Bruttojahresgehalt mind. 45.300,- € bzw. in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte): mind. 41.041,80 ,- €.
- Funktion und Tätigkeitsbeschreibung (ggfs. auch die Stellenanzeige beifügen)

Wichtig: Ihre Beschäftigung muss adäquat zu Ihrem Hochschulabschluss sein!

o Nachweis über Ihre akademische Qualifikation - Original plus 1 Kopie: Deutscher Hochschulabschluss oder in Deutschland anerkannter oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss. Bitte beachten Sie unsere diesbezüglichen Hinweise weiter unten!

Bei ausländischem Hochschulabschluss müssen Sie zusätzlich vorlegen:
- 1 Ausdruck der Abfrage in der Anabin-Datenbank über die Anerkennung Ihrer Hochschule, Ihres Abschlusstyps und Ihrer Studienrichtung
- oder 1 Kopie Ihrer individuellen Zeugnisbewertung durch die ZAB

o Vom Arbeitgeber unterschriebenes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ von der Bundesagentur für Arbeit

o Ggf. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit

o Motivationsschreiben (auf Deutsch oder Englisch)
o erst nach Aufforderung, nachdem über den Antrag positiv entschieden wurde, kurz vor Ausstellung des Visums:
- geplantes Einreisedatum in Deutschland,
- Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz


Bitte legen Sie einen Satz Antragsunterlagen vor und bringen Sie auch die Originale mit. Bitte heften Sie die Dokumente nicht zusammen.

Im Falle, dass ein Dokument nicht auf Englisch oder Deutsch vorgelegt werden kann, muss eine entsprechende Übersetzung beiliegen.

Bitte reichen Sie vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Im Einzelfall können weitere Unterlagen und/oder Informationen erforderlich sein. Wir behalten uns das Recht vor, unvollständige Anträge abzulehnen. Das Einreichen aller geforderten Unterlagen ist jedoch keine Garantie für die Ausstellung des gewünschten Visums.

Die für Bearbeitung des Antrags zu zahlende Visumsgebühr beträgt 75 Euro zahlbar in NTD beim Visumsinterview. Nach Antragsannahme kann die Gebühr in keinem Fall zurückerstattet werden – unabhängig von der späteren Entscheidung über den Antrag!

Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Antrag beträgt in der Regel ca. 1 Woche. In Einzelfällen, insbesondere bei relevanten Voraufenthalten in Deutschland, kann die Bearbeitung auch länger dauern, da zusätzliche Bearbeitungsschritte erforderlich sein können. Wir bitten darum, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Wir werden Sie benachrichtigen, wenn die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist.

Erst nachdem Sie Ihr Visum für eine Blaue Karte EU von uns erhalten erhaben, können Sie nach Deutschland umziehen und dürfen sofort mit Ihrer neue Beschäftigung beginnen. Nach der Einreise müssen Sie sich zunächst beim örtlichen Einwohnermeldeamt anmelden und danach bei der Ausländerbehörde Ihre Blaue Karte EU beantragen.

Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, können Sie in der offiziellen Datenbank anabin abfragen.

Wichtig: Nur wenn alle folgenden drei Merkmale Ihres ausländischen Hochschulabschlusses im Länderteil von anabin bestätigt werden, gilt dieser als anerkannt bzw. vergleichbar:
1. die ausländische Hochschule, die Ihnen den Hochabschluss verliehen hat, muss mit „H+“ bewertet sein und
2. der Abschlusstyp (z.B. Bachelor of Arts/Science) muss übereinstimmen mit Ihrem Abschluss und
3. die Angabe der Studienrichtung (z.B. Business Administration) zu dem aufgeführten Studientyp muss übereinstimmen mit Ihrem persönlichen Abschluss.

Falls Ihre Hochschule in der Datenbank anabin mit einem „H+“ aufgeführt ist, jedoch nicht Ihr Abschlusstyp oder die Studienrichtung, können Sie eine individuelle Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn beantragen. Diese Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen ist ein offizielles Dokument, das die erhaltenen Qualifikationen angibt. Es kann in Bewerbungen für Jobs in Deutschland oder bei der Beantragung eines Visums verwendet werden. Informationen über das Bewertungsverfahren, einschließlich einer Liste der erforderlichen Unterlagen und Kosten, finden Sie hier.

Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener rechtlicher Neuerungen, können wir keine Gewähr übernehmen.

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