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Merkblatt Nachzug des Ehepartners
Checkliste für ein nationales Visum -Nachzug des Ehepartners-
Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen und einen Termin buchen, bereiten Sie bitte folgende Dokumente für Ihre Visumbeantragung vor:
(Bitte reichen Sie bei der Vorsprache in der Visastelle vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Reichen Sie einen unvollständigen Antrag ein, müssen Sie mit erheblichen Verzögerungen im Visumverfahren rechnen.)
o Gültiger Reisepass (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und eigenhändig unterschrieben, mit mindestens 2 freien Seiten)
o Komplett ausgefülltes Antragsformular,
o Kopie der Datenseite des Reisepasses,
o Motivationsschreiben,
o Heiratsurkunde (ggf. legalisiert oder apostilliert) plus 1 Kopie
o Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, (mind. A1-Zertifikat des Goethe-Instituts, nicht älter als 6 Monate)
o Kopien des Reisepasses des Ehegatten/Lebenspartners, (ggf. Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners/Lebenspartners in Deutschland)
o Falls vorhanden: Nachweis über einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation
o 2 aktuelle, identische und biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
o ARC, plus 1 Kopie
o In der Regel erst nach Aufforderung kurz vor Ausstellung des Visums:
- geplantes Einreisedatum
- Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz
Bitte bereiten Sie 1 Antragsset mit den oben genannten Dokumenten vor und bringen Sie auch die Originale mit. Bitte heften Sie die Dokumente NICHT zusammen!
Im Fall, dass ein Dokument nicht auf Englisch oder Deutsch vorgelegt werden kann, muss eine entsprechende Übersetzung beiliegen.
Bitte beachten Sie, dass das Deutsche Institut sich vorbehält, in Einzelfällen weitere Dokumente einzufordern.
Ihr Antrag wird zur Bearbeitung an die zuständigen Behörden in Deutschland weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 8-10 Wochen. In Einzelfällen kann dies länger dauern. Das Deutsche Institut ist NICHT in der Position, Einfluss auf die Bearbeitungszeit zu nehmen oder den Prozess zu beschleunigen. Wir bitte, währen der Bearbeitungszeit, von Anfragen zum Status abzusehen und bitten um Verständnis, dass Anfragen dieser Art nicht beantwortet werden können. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen wurde, erhalten Sie unaufgefordert und schriftlich eine Mitteilung von uns.
Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden. Wir behalten uns das Recht vor, unvollständige Anträge abzulehnen.
Das Einreichen der oben genannten Dokumente ist keine Garantie für die Ausstellung des gewünschten Visums.
Die Visagebühr beträgt 75,- Euro zahlbar in bar in Taiwan-Dollar oder per Kreditkarte. Bei Angehörigen von Deutschen oder EU-Angehörigen entfällt die Visagebühr. Nach Annahme des Antrages kann die Gebühr in keinem Fall zurückerstattet werden!
Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener rechtlicher Neuerungen, können wir keine Gewähr übernehmen.