Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt Schüleraustausch
Checkliste für ein nationales Visum -Schüleraustausch-
Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen und einen Termin buchen, bereiten Sie bitte folgende Dokumente für Ihre Visumbeantragung vor:
(Bitte reichen Sie bei der Vorsprache in der Visastelle vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Reichen Sie einen unvollständigen Antrag ein, müssen Sie mit erheblichen Verzögerungen im Visumverfahren und ggf. mit einer Ablehnung des Antrags rechnen.)
o gültiger Reisepass (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und eigenhändig unterschrieben, mit mindestens 2 freien Seiten)
o komplett ausgefülltes Antragsformular
o Kopie der Datenseite des Reisepasses
o Motivationsschreiben
o Wenn Antragsteller minderjährig:
- Geburtsurkunde des Kindes, plus 1 Kopie
- Kopien der Reisepässe beider Eltern,
- Einverständniserklärung der Eltern, dass ihr Kind sich langfristig und unbegleitet in Deutschland aufhalten darf,
o Bei Vermittlung durch eine Austauschorganisation: Einladung/Bestätigung der den Austausch vermittelnden Organisation, plus 1 Kopie inklusive folgender Angaben:
- Verbindlichkeit der Vermittlungszusage
- Zusage der Gastfamilie mit detaillierten Angaben zum Wohnort
- Bestätigung der Schule über den Schulbesuch
- Soweit zutreffend: Vorgesehene interkulturelle Vorbereitungs- und/oder Deutschsprachkurse
- Soweit zutreffend: Kostenübernahmeerklärung nach §§66-68 Aufenthaltsgesetz (Verpflichtung zur Übernahme aller anfallenden Kosten während des Deutschlandaufenthaltes)
o Bei Partnerschulaustausch: Bestätigungsschreiben der deutschen Partnerschule, plus 1 Kopie, inklusive folgender Angaben:
- Erläuterung des Austauschprogramms und Bestätigung der Verbindlichkeit mit namentlicher Auflistung der teilnehmenden Schüler und Schülerinnen
- Zusage bzw. Bestätigung der Gastfamilie mit detaillierten Angaben zum Wohnort
- Bestätigung der Schule über den Schulbesuch
o Sofern vorhanden: Nachweise über bereits besuchte Deutsch-Sprachkurse, plus 1 Kopie
o 2 aktuelle, identische und biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
o Taiwanische ID-Card oder ARC - plus 1 Kopie
o Finanzierungsnachweis in Form von:
- Verpflichtungserklärung durch einen Sponsor in Deutschland
- Verpflichtung laut Bestätigung der Austauschorganisation gem. §§66-68 Aufenthaltsgesetz
- Sperrkonto in Deutschland
- Stipendienzusage
o In der Regel erst nach Aufforderung, kurz vor Ausstellung des Visums:
- geplantes Einreisedatum in Deutschland,
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Bei Beantragung für einen minderjährigen Antragsteller (jünger als 18 Jahre) ist die Anwesenheit der beiden sorgeberechtigten Elternteile sowie des minderjährigen Antragstellers notwendig.
Bitte legen Sie einen Satz Antragsunterlagen vor und bringen Sie auch die Originale mit. Bitte heften Sie die Dokumente nicht zusammen.
Im Falle, dass ein Dokument nicht auf Englisch oder Deutsch vorgelegt werden kann, muss eine entsprechende Übersetzung beiliegen.
Bitte beachten Sie, dass das Deutsche Institut sich vorbehält, in Einzelfällen weitere Dokumente einzufordern.
Ihr Antrag wird zur Bearbeitung an die zuständigen Behörden in Deutschland weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 8 Wochen. Die Bearbeitungszeit ist einzelfallabhängig. Das Deutsche Institut ist NICHT in der Position, Einfluss auf die Bearbeitungszeit zu nehmen oder den Prozess zu beschleunigen. Wir bitten, während der Bearbeitungszeit von Anfragen zum Status abzusehen und bitten um Verständnis, dass Anfragen dieser Art nicht beantwortet werden können. Sobald der Bearbeitungsprozess abgeschlossen ist, erhalten Sie unaufgefordert und schriftlich eine Mitteilung von uns.
Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden. Wir behalten uns das Recht vor, unvollständige Anträge abzulehnen.
Das Einreichen der oben genannten Dokumente ist keine Garantie für die Ausstellung des gewünschten Visums.
Die Visagebühr beträgt 75,- Euro, zahlbar in bar in Taiwan-Dollar oder per Kreditkarte. Bei Angehörigen von Deutschen oder EU-Bürgern entfällt die Visagebühr. Nach Annahme des Antrages kann die Gebühr in keinem Fall zurückerstattet werden!
Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener rechtlicher Neuerungen, können wir keine Gewähr übernehmen.