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Merkblatt Sprachkurs (ohne Studienbewerbung)

06.10.2021 - Artikel

Checkliste für ein nationales deutsches Visum -Sprachkurs (ohne Studienbewerbung) -

Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen und einen Termin buchen, bereiten Sie bitte folgende Dokumente für Ihre Visumbeantragung vor:

(Bitte reichen Sie bei der Vorsprache in der Visastelle vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Reichen Sie einen unvollständigen Antrag ein, müssen Sie mit erheblichen Verzögerungen im Visumverfahren und ggf. mit einer Ablehnung des Antrags rechnen.)

o gültiger Reisepass (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und eigenhändig unterschrieben, mit mindestens 2 freien Seiten)
o komplett ausgefülltes Antragsformular
o Kopie der Datenseite des Reisepasses
o Motivationsschreiben,
o Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Unterrichtsstunden des gebuchten Kurses und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr, plus 2 Kopien (der Sprachkurs muss mindestens 18 Unterrichtsstunden/Woche umfassen. Zur Vermeidung von Verzögerungen des Antragsverfahrens wegen eventuell höherer Anforderungen der Ausländerbehörde an die Dauer des Sprachkurses, empfiehlt das DI Angebote von 20-22 Unterrichtsstunden/Woche)

o Nachweise über Vorkenntnisse in deutscher Sprache (empfohlen, mindestens B1), plus 1 Kopie

o Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch

o Finanzierungsnachweise in folgender Form:

- Sperrkonto in Deutschland, auf den Namen des Antragstellers, mit einem Mindestguthaben von 1.027,-€ /pro Monat und einem Vermerk darüber, dass der Kontoinhaber monatlich über lediglich 1.027,-€ /pro Monat verfügen kann

o Sofern vorhanden: Nachweise über bereits besuchte Deutsch-Sprachkurse, plus 1 Kopie
o 2 aktuelle, identische und biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
o Taiwanische ID-Card oder ARC - plus 1 Kopie
o In der Regel erst nach Aufforderung, kurz vor Ausstellung des Visums:
- geplantes Einreisedatum in Deutschland,
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz

Bitte legen Sie einen Satz Antragsunterlagen vor und bringen Sie auch die Originale mit. Bitte heften Sie die Dokumente nicht zusammen.

Im Falle, dass ein Dokument nicht auf Englisch oder Deutsch vorgelegt werden kann, muss eine entsprechende Übersetzung beiliegen.

Bitte beachten Sie, dass das Deutsche Institut sich vorbehält, in Einzelfällen weitere Dokumente einzufordern.

Ihr Antrag wird zur Bearbeitung an die zuständigen Behörden in Deutschland weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 8-10 Wochen. In Einzelfällen kann dies länger dauern. Das Deutsche Institut ist NICHT in der Position, Einfluss auf die Bearbeitungszeit zu nehmen oder den Prozess zu beschleunigen. Wir bitten, während der Bearbeitungszeit von Anfragen zum Status abzusehen und bitten um Verständnis, dass Anfragen dieser Art nicht beantwortet werden können. Sobald der Bearbeitungsprozess abgeschlossen ist, erhalten Sie unaufgefordert und schriftlich eine Mitteilung von uns.

Bitte reichen Sie bei der Vorsprache in der Visastelle vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Reichen Sie einen unvollständigen Antrag ein, müssen Sie mit erheblichen Verzögerungen im Visumverfahren und ggf. mit einer Ablehnung des Antrags rechnen.

Das Einreichen der oben genannten Dokumente ist keine Garantie für die Ausstellung des gewünschten Visums.

Die Visagebühr beträgt 75,- Euro, zahlbar in bar in Taiwan-Dollar oder per Kreditkarte. Bei Angehörigen von Deutschen oder EU-Bürgern entfällt die Visagebühr. Nach Annahme des Antrages kann die Gebühr in keinem Fall zurückerstattet werden!

Weitere Hinweise:
Wenn Sie unmittelbar nach dem Sprachkurs in Deutschland studieren wollen, ist es erforderlich, dass Sie von Anfang an das für Ihren Aufenthaltszweck richtige Visum (Studienbewerbervisum bzw. Studentenvisum) beantragen, da Sie sonst ausreisen und von Taiwan aus ein neues Visum beantragen müssen. Das Visum für einen reinen Sprachkurs kann in Deutschland nicht in ein Studenten- bzw. Studienbewerbervisum umgewandelt werden!
Mit einem Visum zum Sprachkursbesuch dürfen Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen!

Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener rechtlicher Neuerungen, können wir keine Gewähr übernehmen.

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