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Merkblatt Freiwilligenaufenthalt

13.09.2023 - Artikel

Das erforderliche Visum müssen Sie vor der [1]Einreise einholen. Wir können ein Visum nur ausstellen, wenn auch die von uns im Visumsverfahren beteiligte Ausländerbehörde in Deutschland Ihrem Visumsantrag zugestimmt hat.

Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen und einen Termin für Ihr Visumsinterview buchen, bereiten Sie bitte folgende Dokumente vor (Checkliste):

(Bitte reichen Sie bei der Vorsprache in der Visastelle vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Reichen Sie einen unvollständigen Antrag ein, müssen Sie mit erheblichen Verzögerungen im Visumverfahren und ggf. mit der Ablehnung des Antrags rechnen.)

  • Gültiger Reisepass (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt, eigenhändig unterschrieben, mit mind. 2 freien Seiten), im Original
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Kopie der Datenseite des Reisepasses,
  • 3 aktuelle, identische und biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
  • Für Nicht-Taiwaner ARC, im Original plus 1 Kopie
  • Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch) mit Angaben zu Ausbildung, Zeugnissen, Diplomen, beruflichem Werdegang, Fremdsprachenkenntnissen usw. -
  • Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland
  • Sprachnachweis bzw. Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erworben werden können
  • Motivationsschreiben,
    in deutscher oder englischer Sprache, in welchem Sie detailliert den Grund für den Freiwilligendienst und die Auswirkungen auf die spätere berufliche Perspektive darstellen
  • erst nach Aufforderung, kurz vor Ausstellung des Visums:
    • geplantes Einreisedatum
    • Nachweis über Krankenversicherungsschutz für Deutschland

Bitte heften Sie die Antragsunterlagen nicht zusammen! Im Falle, dass ein Dokument nicht auf Englisch oder Deutsch vorgelegt werden kann, muss eine Übersetzung beiliegen.

Bitte reichen Sie vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen und/oder Informationen erforderlich sein. Wir behalten uns das Recht vor, unvollständige Anträge abzulehnen. Das Einreichen aller geforderten Unterlagen ist jedoch keine Garantie für die Ausstellung des gewünschten Visums.


Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst einschließlich weltwärts Süd-Nord-Komponente:

Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger) unterzeichnet sein.


Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)):

Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.

Hinweis zum Europäischen Freiwilligendienst (EFD):

Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/der Freiwilligen unterzeichnet sein. Die aufnehmende Organisation trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der/s Freiwilligen. Der/die Freiwillige erhält zudem zusätzlich ein monatliches Taschengeld in Höhe von derzeit 110,00 €.

Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.

Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, haben Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.

Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungs- schutz für die Zeit zwischen der Einreise und dem Antritt des Freiwilligendienstes vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.


Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

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Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener rechtlicher Neuerungen, können wir keine Gewähr übernehmen.


Bemerkungen:

[1] Staatsangehörige von Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Republik Korea und den USA können visumsfrei einreisen nach Deutschland und können ihren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zum länger-fristigen Aufenthalt nach der Einreise (innerhalb von 90 Tagen) direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde stellen. Wir empfehlen, den Antrag sobald wie möglich nach Einreise zu stellen.

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