Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt Aufnahme eines Studiums
Bitte beachten Sie: Seit Anfang 2025 haben wir die Antragstellung für Studierendenvisa im Wesentlichen auf das Auslandsportal ausgelagert. Nur noch sehr wenige Termine stehen für eine vollständige, direkte Visabeantragung im Deutschen Institut zur Verfügung. Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen durch das Auslandsportal erhalten Antragsteller einen gesonderten Termin für Abnahme biometrischer Daten und Zahlung der Visumgebühr.
Informationen zur Beantragung über das Auslandsportal finden Sie hier.
Visum zum Studium an einer Hochschule in Deutschland
(deutsches nationales Visum für langfristigen Aufenthalt)
Visa zu Studienzwecken können grundsätzlich frühestens 3 Monate vor Semesterbeginn beantragt werden. Die Visa können nicht für freiwillige, dem Studium vorgeschaltete Sprachkurse erteilt werden.
Deutschland ermutigt talentierte und motivierte internationale Studierenden, an deutschen Hochschulen zu studieren. Das erforderliche Visum müssen Sie vor der Einreise einholen. Wir können ein Visum nur ausstellen, wenn auch die von uns im Visumsverfahren beteiligte Ausländerbehörde in Deutschland Ihrem Visumsantrag zugestimmt hat.
Bevor Sie das Antragsformular ausfüllen und einen Termin für Ihr Visumsinterview buchen, bereiten Sie bitte folgende Dokumente für Ihre Visumbeantragung vor:
(Bitte reichen Sie bei der Vorsprache in der Visastelle vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Reichen Sie einen unvollständigen Antrag ein, müssen Sie mit erheblichen Verzögerungen im Visumverfahren und ggf. mit einer Ablehnung des Antrags rechnen.)
o gültiger Reisepass (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und eigenhändig unterschrieben, mit mindestens 2 freien Seiten) Original
o komplett ausgefülltes Antragsformular
o Kopie der Datenseite des Reisepasses
o 2 aktuelle, identische und biometrische Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
o für Nicht-Taiwaner: ARC, Original plus eine Kopie
o Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule,
- Bei Austauschstudenten zusätzlich:
- Studienbescheinigung der taiwanischen Universität,
- „Transcript of Academic Records“ (Notenspiegel),
o *** gilt nicht für Austauschstudenten ***
- Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache gem. Zulassungsbescheid, - Original plus eine Kopie
- für Deutschkenntnisse: z.B. DSH, Goethe-Zertifikat, TestDaF
- für Englischkenntnisse z.B. IELTS, TOEFL, TOEIC
o Finanzierungsnachweis, für die ersten zwölf Monate bzw. bei Austauschstudenten für die gesamte Aufenthaltsdauer, über mind. 992,-€ pro Monat:
- „Sperrkonto“ in Deutschland, auf den Namen des Antragstellers, mit einem Mindestguthaben von 11904,-€ (= 12 Monate x 992€) und einem Vermerk darüber, dass der Kontoinhaber monatlich über lediglich 992,-€ /pro Monat verfügen kann. Oder
- Stipendienzusage einer anerkannten Organisation (z.B. DAAD)
o *** gilt nicht für Austauschstudenten ***
bisheriger Studienabschluss / Schulabschluss /Ausbildungsabschluss und ggf. andere relevante Qualifikationsnachweise, Original plus eine Kopie
und falls Sie bereits studieren, aber noch keinen Hochschulabschluss haben: Immatrikulationsbescheinigung und Notenspiegel
o Motivationsschreiben,
in deutscher oder englischer Sprache, in welchem Sie detailliert den Grund für das Studium und die Auswirkungen auf die spätere berufliche Zukunft darstellen
o Nachweis über Krankenversicherungsschutz für Deutschland (Versicherungsschutz für ein Jahr bzw. für Austauschstudenten: Versicherungsschutz für die gesamte Aufenthaltsdauer)
Bitte heften Sie die Antragsunterlagen nicht zusammen!
Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden können, müssen vor Einreichung übersetzt werden.
Bitte reichen Sie bei der Vorsprache in der Visastelle vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Reichen Sie einen unvollständigen Antrag ein, müssen Sie mit erheblichen Verzögerungen im Visumverfahren und ggf. mit einer Ablehnung des Antrags rechnen. Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen und/oder Informationen erforderlich sein. Das Einreichen aller geforderten Unterlagen ist jedoch keine Garantie für die Ausstellung des gewünschten Visums.
Finanzierungsnachweis: Ausreichende finanzielle Mittel können Sie im Visumverfahren durch die Einrichtung eines sog. Sperrkontos nachweisen. Bei der Wahl des Anbieters in Deutschland haben Sie freie Wahl. Weiterführende Informationen zur Eröffnung und Schließung eines Sperrkontos finden Sie auf der relevanten Seite des Auswärtigen Amtes.
Da Sie für die Beantragung Ihres Sperrkontos Ihren Reisepass benötigen, müssen Sie diesen Schritt erledigt haben, bevor Sie Ihr Visum bei uns beantragen. Am besten ist es, wenn Sie uns beim Visumsinterview schon den Nachweis über Ihr Sperrkonto vorlegen können.
Die für die Antragsbearbeitung zu zahlende Visumsgebühr beträgt 75,- €, zahlbar in NT$ beim Visumsinterview. Nach Antragsannahme kann die Gebühr in keinem Fall zurück erstattet werden – unabhängig von der späteren Entscheidung über den Antrag!
Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Antrag beträgt in der Regel ca. zwei Wochen; in Einzelfällen kann dies länger dauern. Das Deutsche Institut kann keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit bei der Ausländerbehörden nehmen oder den Prozess beschleunigen. Wir bitten darum, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Wir werden Sie per unverzüglich benachrichtigen, wenn die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist.
Die zwingend erforderliche Krankenversicherung für Ihr Studium in Deutschland sollten Sie bei einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse abschließen, weil Sie für die Immatrikulation bei der deutschen Hochschule zwingend eine Versicherungsbescheinigung von einer deutschen Krankenkasse benötigen. Eine (deutsche oder ausländische) Reise- krankenversicherung reicht nicht aus für die Immatrikulation! Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Angebote deutscher Krankenkassen (Sondertarif für Studierende). Achten Sie darauf, dass Ihr Krankenversicherungsschutz am Tag Ihrer geplanten Einreise nach Deutschland beginnt. Vorzugsweise sollten Sie eine sog. Incoming-Versicherung abschließen, die Sie ab Einreise im Krankheitsfall schützt und ohne Unterbrechung ab Studienbeginn als gesetzliche oder private Krankenversicherung zum Studierendententarif weiterläuft.
Das Visum zum Studium stellen wir – je nach Zustimmung der Ausländerbehörde – für zunächst 90 Tage oder 6 Monate aus; nach der Einreise in Deutschland müssen Sie mit dem Visum bei der lokalen Ausländerbehörde die langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für Austauschstudenten können wir in den meisten Fällen das Visum für die gesamte Dauer des Austauschstudiums in Deutschland (1 oder 2 Semester) ausstellen. Alle Personen, die nach Deutschland ziehen, müssen ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Darf man mit einem Studentenvisum auch während des Studiums arbeiten?
Ja, nach der Immatrikulation dürfen Sie mit einem Visum/Aufenthaltserlaubnis zum Studium eine Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) für insgesamt bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr, sowie studentische Nebentätigkeiten ausüben. Die Berechtigung zur Beschäftigung gilt nicht während des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen (z.B. Sprachkurs). Die Ausländerbehörde kann zusätzliche Auflagen oder Nebenbestimmungen festlegen, z.B. dass eine Erwerbstätigkeit nur in der studienfreien Zeit (Semesterferien) erlaubt ist.
Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener rechtlicher Neuerungen, können wir keine Gewähr übernehmen.