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Merkblatt Unternehmensinterner Transfer von Arbeitnehmern (ICT-Karte)
Allgemeine Information:
Eine ICT-Karte können Führungskräfte, Spezialistinnen bzw. Spezialisten und Trainees erhalten, die seit mindestens 1 Jahr für das entsendende Unternehmen tätig sind und für mehr als 90 Tage, jedoch nicht länger als 3 Jahre an eine deutsche Niederlassung / den deutschen Unternehmensteil ihres Arbeitsgebers abgeordnet werden.
Checkliste für eine ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer)
Hinweis: Bitte reichen Sie bei der Vorsprache in der Visastelle vollständige Antragsunterlagen ein, da wir nur vollständige Anträge bearbeiten können. Reichen Sie einen unvollständigen Antrag ein, müssen Sie mit erheblichen Verzögerungen im Visumverfahren und ggf. mit einer Ablehnung des Antrags rechnen.
Bereiten Sie bitte folgende Dokumente in der nachstehenden Reihenfolge vor:
o Gültiger Reisepass (im Original; innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt und eigenhändig unterschrieben, mit mindestens 2 freien Seiten)
o Komplett ausgefülltes Antragsformular (VIDEX)
Link zum Formular „VIDEX“
Bitte vollständig online ausfüllen, ausdrucken und eigenhändig unterschreiben
o Kopie der Datenseite des Reisepasses
o Zwei aktuelle, identische und biometrische Passfotos (nicht älter als 3 Monate; 35mm x 45mm)
o Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch)
Tabellarisch und lückenlos, mit Angaben zu Ausbildung, Berufserfahrung, Qualifikationen und ggf. Fremdsprachenkenntnissen
o Arbeitsvertrag
– Enthält Angaben zu Art, Ort und Dauer des Transfers, Entgelt und Rückkehroption
– Muss mindestens 6 Monate vor dem geplanten Transferbeginn abgeschlossen worden sein
– Muss während des gesamten Transfers ununterbrochen gültig sein
o Entsendungsschreiben
– Falls der unternehmensinterne Transfer nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt ist
– Muss von der entsendenden Stelle ausgestellt sein
o Qualifikationsnachweise
a) Führungskräfte: Nachweis der Übertragung von Leitungs- oder Steuerungsverantwortung für ein Unternehmen oder einen Unternehmensbereich in Deutschland
b) Spezialistinnen/Spezialisten: Nachweis spezifischer Kenntnisse, die für den deutschen Unternehmenszweig wesentlich sind
c) Trainees: Nachweis über ein entlohntes strukturiertes Trainee-Programm zur beruflichen Weiterentwicklung
o Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis + Zusatzblatt B
– Beide Formulare müssen vom deutschen Unternehmensteil unterschrieben und gestempelt sein
– Grundsätzliche Informationen finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/fachkraefte-ausland/internationaler-personalaustausch
o Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots. (Link)
o Optional: Vorabzustimmung
– Verkürzt die Bearbeitungsdauer erheblich
– Im Original einzureichen
– Ausnahme: Kopie ausreichend, wenn eine AZR-Nummer angegeben ist
Bitte heften oder klammern Sie die Antragsunterlagen nicht zusammen. Alle Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden, müssen mit Übersetzung eingereicht werden.
Weitere Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Unterlagen im Einzelfall nachgefordert werden können. Das Einreichen aller aufgelisteten Dokumente bedeutet nicht automatisch, dass das Visum erteilt wird.
Gebühren
Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar auch in NTD bei Antragstellung.
Die Gebühr wird nicht zurückerstattet, auch nicht im Fall einer Ablehnung.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung eines ICT-Antrags kann durchschnittlich 4 bis 6 Wochen dauern.
Da deutsche Behörden am Verfahren beteiligt sind, auf deren Bearbeitungszeit die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat, kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während dieser Bearbeitungszeit ab.
Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich.
Die Vorabzustimmung muss im Original vorgelegt werden.
Ausnahme: Ist auf der Vorabzustimmung eine AZR-Nummer angegeben, ist eine Kopie ausreichend.
Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.