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Deutschland öffnet Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten
Am 1.3.2020 traten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen.
Bevor sie ihr Visum beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt nur durch offizielle Stellen. Informationen zu den Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten. Dies ist auch schon möglich, bevor die neuen Vorschriften im März 2020 in Kraft treten.
Detailliertere Informationen zur Einwanderung von Fachkräften finden Sie hier:
Weitere Informationen
Welches Visum brauche ich für Deutschland?
Ich möchte nach Deutschland reisen, um dort meinen Urlaub zu verbringen, eine Messe zu besuchen, zu studieren, zu arbeiten oder zu meiner Familie nachzuziehen.
Welches Visum muss ich beantragen?
Das offizielle Onlineportal für qualifizierte Arbeitskräfte, Studierende und Wissenschaftler, die in Deutschland leben und arbeiten möchten.
Die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland stellt umfassende Informationen dazu zur Verfügung, wo man in Ihrem Land Deutsch lernen kann: