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Häufige Fragen & Antworten zum ePass mit Fingerabdrücken

E-Pass-Grafik

E-Pass-Grafik, © Bundesdruckerei

06.01.2021 - Artikel

1. Welche Daten werden auf dem Chip des Reisepasses gespeichert?

Seit November 2005 wird auf dem Chip neben den üblichen Passdaten (Passnummer, Nationalität, Name, Geschlecht, Geburtsdatum etc.) das Passfoto als biometrisches Merkmal gespeichert. In elektronischen Pässen der zweiten Generation werden ab November 2007 zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert.

Weitere biometrische Merkmale, wie die Iris, werden nicht in den ePass-Chip aufgenommen.


2. Wo werden die Fingerabdrücke gespeichert?

Die Fingerabdruckdaten verbleiben bis zur Aushändigung des Passes an den Passantrag- steller temporär in der Passbehörde. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend werden die Fingerabdrücke sowohl beim Passproduzenten (Bundesdruckerei GmbH) als auch in der Passbehörde spätestens mit Ausgabe des ePasses an die Bürgerin / den Bürger unwiderruflich gelöscht. Eine bundesweite biometrische Datenbank ist gesetzlich nicht vorgesehen.


3. Müssen alle Deutschen ihre Fingerabdrücke bei Beantragung eines regulären Reisepasses abgeben?

Ja. Jeder deutsche Staatsbürger ist ab dem 1. November 2007 bei Beantragung eines regulären Passes zur Fingerabdruckabgabe verpflichtet. Ausnahmen hierzu regelt das Passgesetz für Fälle, die medizinisch bedingt und nicht nur vorübergehender Natur sind, sowie für Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres.


4. Welche Folgen hat die Verweigerung der Fingerabdruckerfassung?

Im Falle einer Weigerung kann kein ePass ausgestellt werden. Ein vorläufiger Reisepass darf nur ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes gegeben sind (vgl. PassVwV Nr. 1.4: glaubhaft gemachte Eilbedürftigkeit).

5. Wie kann sichergestellt werden, dass keine falschen Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden?

Die erforderlichen Passantragsdaten werden gemäß Passgesetz in der Passbehörde elektronisch erfasst und an den Passproduzenten übermittelt. Im Rahmen der Datenerfassung und Übermittlung sowie Passproduktion sind alle erforderlichen technischen Vorkehrungen getroffen worden, die eine Änderung der von den Passbehörden übermittelten Daten ausschließen.

Die von der Passbehörde an den Passproduzenten übermittelten Antragsdaten werden in die Personaldatenseite des Passes (Passkarte) integriert und auf dem Chip gespeichert. Ist der Pass angefertigt, werden die auf der Passkarte vorhandenen Daten mit den elektronisch gespeicherten Daten im ePass-Chip abgeglichen. Technische Details werden in einer für alle Prozessbeteiligten relevanten Rechtsverordnung (PassDÜV) geregelt.

Bei der Ausgabe des Passes durch die Passbehörde hat der Passinhaber die Möglichkeit, mit Hilfe des ePass-Lesegeräts die im Pass gespeicherten Daten zu überprüfen und gegebenenfalls eine Berichtigung zu fordern.

6. Wo können sich ePass-Inhaber ihre Fingerabdrücke anzeigen lassen?

In jeder Passbehörde sind bereits Anzeigegeräte (so genannte „ePass-Leser“) aufgestellt, mit deren Hilfe sich Bürgerinnen und Bürger die im Chip gespeicherten personenbezogenen Daten einschließlich des Passfotos anzeigen lassen können.

Die Anzeige-Funktion für Fingerabdrücke ist allerdings zum Stichtag noch nicht in allen Passbehörden vorhanden. Es wurde aber vorgesehen, dass am 1. November 2007 zumindest alle Landeshauptstädte mit entsprechenden Geräten ausgestattet sind.

7. Haben ePass-Inhaber mit Problemen bei der Reise zu rechnen, wenn sie über qualitativ ungenügende bzw. überhaupt keine Finger(abdrücke) verfügen?

Der Qualitätswert der Fingerabdrücke wird im ePass-Chip zusätzlich zu den Fingerabdruckbildern selbst gespeichert, so dass langfristige Einschränkungen, z.B. aus medizinischen Gründen, für den Kontrollbeamten erkennbar werden. Ob und ggf. mit welchen zusätzlichen Kontrollmaßnahmen betroffene Personen zu rechnen haben, richtet sich nach den Einreisebestimmungen des Ziellandes. Als Alternative zur biometriegestützten Kontrolle der Finger-abdrücke steht das Passfoto im Chip zur Verfügung.

8. Welche Stellen sind befugt, die Fingerabdrücke auszulesen?

Die im Chip gespeicherten Daten dürfen gemäß Passgesetz nur zum Zwecke der Überprüfung der Echtheit des Dokuments oder der Identität des Passinhabers ausgelesen und verwendet werden. Ausschließlich nachfolgend aufgeführte öffentliche Stellen dürfen zu oben genannten Zwecken Fingerabdrücke auslesen:

a) Polizeivollzugsbehörden, b) Zollverwaltung,

c) Pass- und Personalausweisbehörden, d) Meldebehörden.

Das Passgesetz verbietet das Auslesen der im Chip gespeicherten Daten durch Privatpersonen. Dies ist auch durch technische Sicherheitsmechanismen gewährleistet.


9. Wie funktioniert ein biometriegestützter Abgleich?

Die berechtigten hoheitlichen Stellen dürfen unter den passrechtlichen Voraussetzungen (§

16 PassG) die auf dem Chip gespeicherten biometrischen und sonstigen Daten auslesen, die benötigten biometrischen Daten beim Inhaber des Dokuments erheben und die biometrischen Daten miteinander vergleichen.


10. Wird künftig bei allen Grenzkontrollen ein biometrischer Vergleich durchgeführt?

Grundsätzlich liegt das jeweilige Vorgehen während der Grenzkontrolle im Einflussbereich des Einreiselandes. Deutschland wird nach und nach mit dem Aufbau biometriegestützter Grenzkontrollen beginnen. Hierbei soll die Biometrie den Kontrollbeamten nur unterstützen, nicht jedoch ersetzen.


11. Werden beim Grenzübertritt die Fingerabdrücke mit einem zentralen Datenbestand oder mit Fahndungsdaten abgeglichen?

Nein. Die im deutschen Reisepass gespeicherten biometrischen Daten dienen zur Überprüfung der Übereinstimmung von Passinhaber und Dokument und nicht zum Abgleich mit zentralen bzw. dezentralen Datenbanken.



12. Welche Staaten haben Zugriff auf die Daten im Chip?

Auf die personenbezogenen Daten und das Gesichtsbild können andere Staaten zugreifen, soweit sie die Daten der maschinenlesbaren Zone ausgelesen haben. Für die Fingerabdrücke benötigen die Staaten gültige Berechtigungszertifikate. Deutschland wird für jeden Drittstaat im Einzelfall entscheiden, welches Land zum Auslesen der Fingerabdrücke aus dem deutschen Reisepass Berechtigungszertifikate erhält.



13. Wird es ab 1. November 2007 eine zentrale Datenbank für die Speicherung biometrischer Merkmale (z.B. Fingerabrücke) in Deutschland geben?

Nein. Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des ePasses gespeichert, den der Bürger bei sich trägt. Eine Speicherung biometrischer Daten in zentralen Datenbanken ist gesetzlich verboten. Die Passfotos werden – wie in der Vergangenheit – im örtlichen Passregister archiviert, nicht aber die Fingerabdrücke

14. Was passiert, wenn der Chip kaputt geht?

Jeder ePass, der vom Passproduzenten hergestellt wurde, wird vor Übergabe an die zuständige Passbehörde auf seine Funktionalität geprüft, so dass nur voll funktionstüchtige Pässe ausgegeben werden.

Der Passinhaber kann sich an entsprechenden ePass-Lesegeräten in den Passbehörden die auf dem Chip gespeicherten Daten anzeigen lassen und sich dabei von der Funktionstüchtigkeit seines Reisepasses überzeugen. Sollte der Chip defekt sein, behält das Passdokument trotzdem seine Gültigkeit.

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