Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige (bis zum 18. Lebensjahr)
Deutscher Reisepass, © colourbox
Passmöglichkeiten
Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen: Biometrische Pässe und Kinderreisepässe. (Achtung: ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt!) Eine Erläuterung der Unterschiede finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass alle Passanträge persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung gestellt werden müssen.
Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen:
Biometrischer Reisepass: Biometrische Reisepässe können ab Geburt ausgestellt werden. Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind gültig für 6 Jahre und werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt. Bearbeitungszeit derzeit circa zehn Wochen.
Kinderreisepässe: Kinderreisepässe sind einfachere (nicht biometrische) Pässe und werden in der vor Ort ausgestellt. Kinderreisepässe haben die grünen, gefalteten Kinderausweise ersetzt und sind seit 1. Januar 2021 nur noch für ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Kinderreisepässe werden nicht von allen Ländern als Einreisedokument akzeptiert - unter anderem nicht für die visumfreie Einreise in die USA. Bearbeitungszeit circa fünf Arbeitstage. (Achtung: ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt! Bis dahin erteilte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.)
Wir möchten darauf hinweisen, dass mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist, falls Ihr Kind noch in Deutschland gemeldet ist. In diesen Fällen müssen wir zunächst die Ermächtigung zur Ausstellung des Reisepasses von der zuständigen Meldebehörde in Deutschland einholen.
WICHTIG zu wissen:
Alle Pässe müssen persönlich nach Terminvereinbarung beantragt werden. Die persönliche Vorsprache des Kindes sowie beiden Sorgeberechtigten ist grundsätzlich immer erforderlich. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht mehr möglich. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Den bestehenden Pass/Kinderausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist.
Wichtige Information bei ERSTPÄSSEN (das heißt, es wird zum ersten Mal ein deutscher Reisepass für Ihr Kind beantragt): In manchen Konstellationen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung nötig. In manchen Fällen ist vor der Beantragung eine Namenserklärung für Kinder erforderlich, um den Geburtsnamen des Kindes festzulegen oder zu ändern. Die Namenserklärung kann auch dann erforderlich sein, wenn der gewünschte Name bereits in der nicht-deutschen Geburtsurkunde des Kindes vermerkt ist. Bitte lesen Sie sich hierzu vor Vereinbarung eines Termins die Informationen auf unserer Webseite zu Abgabe einer Erklärung zur Namensführung
Möchten Sie eine Geburtsanzeige/Namenserklärung abgeben und gleichzeitig einen neuen Reisepass für Ihr Kind beantragen ? Dann kontaktieren Sie uns bitte vor Terminbuchung mit den entsprechenden Angaben.
Benötigte Unterlagen
Alle Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Die Originale sowie – falls vorhanden - der bisherige Reisepass werden Ihnen nach der Beantragung wieder ausgehändigt. Ausländische Urkunden müssen übersetzt und mit einer Legalisation oder Apostille versehen sein.
- ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (die Unterschrift der Sorgeberechtigten bitten wir erst bei Antragstellung während des gebuchten Termins vorzunehmen)
Antragsformular Reisepass für Minderjähriger PDF / 614 KB - zwei biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate), Für Säuglinge und Kleinkinder bis zu 5 Jahren beachten Sie bitte die, in der Schablone genannten Ausnahmen von der Biometrietauglichkeit.
Passbildschablone für Minderjährige PDF / 368 KB - falls vorhanden bisheriger Reisepass / Kinderausweis des Kindes
- falls vorhanden taiwanischer Aufenthaltskarte (ARC) des Kindes
- gültige Reisepässe beider Sorgeberechtigten (Datenseite mit Bild)
- gültige Aufenthaltskarte (ARC) der Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch (bei ausländischen Urkunden mit Legalisation oder Apostille)
- Heiratsurkunde der Sorgeberechtigten bzw. Auszug aus dem Familienbuch zur Überprüfung der Namensführung (bei ausländischen Urkunden mit Legalisation oder Apostille)
- falls die Sorgeberechtigten bei Geburt nicht verheiratet waren, die Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht
- falls zutreffend, Abmeldebescheinigung des Kindes des Einwohnermeldeamts des letzten deutschen Wohnsitzes,
- falls gewünscht, Haftungsausschlusserklärung für Rücksendung des gefertigten Reisepasses per Kurierservice
Haftungserklärung für Kurier PDF / 97 KB - Gebühr
Auch wenn Ihr Kind den letzten Reisepass bei einer anderen Auslandsvertretung erhalten hat, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen (außer der Abmeldebescheinigung). Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunde mit. Der Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!
Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Gebühren
Die Gebühren sind bei Antragstellung in Landeswährung zum aktuellen Tageskurs des deutschen Instituts in bar oder mit Kreditkarten zu entrichten.
Die Höhe der anfallenden Gebühren können Sie der Webseite des Bundesinnenministerium (Punkte 4c und 4d) entnehmen.
Expresszuschlag
Die Dokumentenherstellung für einen Reisepass ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags möglich. Reisepässe im Expressverfahren sind in der Regel drei bis vier Wochen nach Antragstellung abholbereit.
Unzuständigkeitszuschlag
Falls die Passstelle des Instituts nicht für Sie zuständig sein sollte (z.B. weil Sie in Deutschland noch aktuell gemeldet sind), wird zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Auslandsvertretung zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.
Hinweis zur Kreditkartenzahlung in Passangelegenheiten
Das Deutsche Institut Taipei akzeptiert Kreditkartenzahlung mit einer Kreditkarte der Firmen Visa und Mastercard.
Zahlungen per Kreditkarte werden in EURO abgewickelt. Beim Einsatz einer Kreditkarte in einer Fremdwährung können dem Benutzer der Karte, durch die Belastung des Kreditkartenkontos in EURO, Gebühren für Auslandsnutzung entstehen.
Bei Kreditkartenzahlung durch eine Person, die nicht mit dem/der Antragsteller/in identisch ist, wird um Vorlage eines Personalausweis oder Reisepasses gebeten.
Das Deutsche Institut Taipei weist darauf hin, dass kein Widerspruch gegen eine bereits erfolgte Kartenzahlung möglich ist. Ferner muss eine eventuelle Erstattung (z.B. wegen Überzahlung) direkt beim Deutschen Institut Taipei beantragt werden und kann nur in bar erfolgen. Eine Gutschrift auf das Kreditkartenkonto ist technisch nicht möglich!
Terminvereinbarung für die Passbeantragung
Passanträge können nur nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.
Pro Person / Antrag bitten wir einen Termin zu buchen.
Termin für Pass/Personalausweis, Geburtsanzeige/Ehesachen, Visa buchen
Passabholung
Nach Fertigstellung oder Eingang des beantragten Reisepasses werden Sie per eMail von uns benachrichtigt und der Reisepass kann – ohne Terminvereinbarung – während der Öffnungszeiten der Konsularabteilung von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 11:00 Uhr abgeholt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Internetseite bezüglich Feiertagen, an denen die Konsularabteilung geschlossen ist.
Auf Wunsch kann der Reisepass auch per Kurierservice zugesandt werden. Falls Sie dies wünschen, teilen Sie dies bitte bei Antragstellung mit. Der Reisepass wird dann per Nachnahme / Kurierservice an Ihre Adresse geliefert und eine entsprechende Haftungsausschlusserklärung ist von Ihnen zu unterschreiben.