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Ausstellung eines Personalausweises für Antragsteller ab dem 16. Lebensjahr

Eine Hand hält einen deutschen Personalausweis

Neuer Personalausweis, © picture alliance / photothek

26.11.2021 - Artikel

Wichtige Informationen

Vor Beantragung eines neuen Personalausweises sind Sie verpflichtet, folgende Broschüre zu lesen:

Online Broschüre für Personalausweis

Der Personalausweis wird mit eingeschalteter Online Funktion (eID Funktion) ausgegeben, es sei denn, Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 16 Jahre alt. Mit der Online Ausweisfunktion können Sie sich sicher im Internet oder an Automaten ausweisen und verschiedene Dienstgeschäfte, z.B. bei Banken, Behörden oder Versicherungen, elektronisch erledigen. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechenden Dienstleister eine Berechtigung für die Online Ausweisfunktion haben. Zu den Einsatzmöglichkeiten des Personalausweises mit Online Ausweisfunktion können Sie sich auch auf folgenden Webseiten informieren:

Personalausweisportal

sowie

Ausweisapp

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten beantragt werden.

Im Regelfall wird ein Personalausweis für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise (ohne eID-Funktion) beantragt werden.

PIN

Seit dem 18.07.2017 werden Personalausweise grundsätzlich mit eingeschalteter eID-Funktion (Ausnahme: unter 16-jährige Antragsteller) geliefert. Zur tatsächlichen Nutzung der eID-Funktion muss die Transport-PIN durch eine eigene PIN ersetzt werden. Dies ist mit der AusweisApp des Bundes sowie einem entsprechenden Kartenlesegerät oder einem geeigneten Smartphone mit NFC-Technologie möglich. Alternativ kann die PIN-Nummer bei persönlicher Vorsprache in einer Personalausweisbehörde geändert werden. Die erstmalige Einschaltung der eID-Funktion bei über 16-jährigen Ausweisinhabern oder bei Ausweisinhabern, die sich bei einem vor dem 18.07.2017 ausgestellten Personalausweisen für die Ausgabe mit ausgeschalteter eID-Funktion entschieden haben, muss bei der Personalausweisbehörde erfolgen.

Jeder Antragsteller, der bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält.

Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren !

Der Direktversand des PIN-Briefs an den Antragsteller ist in Taiwan nicht zugelassen.

  1. Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in Taiwan, wird der PIN-Brief an das Deutsche Institut Taipei versandt.
  2. Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, können Sie den PIN-Brief entweder direkt an Ihre Meldeadresse in Deutschland oder an das Deutsche Institut Taipei schicken lassen.

Wird der PIN-Brief direkt an die Auslandsvertretung geschickt, kann der PIN-Brief nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe des PIN-Briefs an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig.

Bearbeitungs – und Gültigkeitsdauer

Anträge für Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung im Deutschen Institut gestellt werden. Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa fünf bis sechs Wochen. Sollte eine Namenserklärung oder Ermächtigungsanfrage (aufgrund fehlender Abmeldung in Deutschland) erforderlich sein, können sich die Bearbeitungszeiten erheblich verlängern.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten beantragt werden.

Im Regelfall wird ein Personalausweis für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden.

Antragsunterlagen

Alle Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Die Originale werden Ihnen nach der Beantragung wieder ausgehändigt. Kopien sind somit nicht mitzubringen. Ausländische Urkunden müssen in die deutsche oder englische Sprache übersetzt und ggf. legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein.


  • vollständig ausgefülltes Antragsformular ( Antragsformular für Personalausweis (ab 16. Lebensjahr) PDF / 694 KB )
  • bisheriger Personalausweis und/oder Reisepass
  • Geburtsurkunde im Original: Deutsche Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften der Geburtenregister. Sie sind beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich.
  • Ihre gültige taiwanische Aufenthaltserlaubnis (Alien Residence Card/ARC/APRC) zum Nachweis Ihres Wohnsitzes in Taiwan
  • Abmeldebestätigung des letzten deutschen Wohnortes, sofern in Ihrem Reisepass/Personalausweis ein deutscher Wohnort eingetragen ist und Sie sich in Deutschland abgemeldet haben
  • ein Passfoto, gemäß Vorgaben ( Passbildschablone für Erwachsene PDF / 404 KB )
  • falls Sie verheiratet sind oder waren und sich dadurch eine Änderung Ihres Namens ergeben hat: Deutsche Personenstandsurkunde im Original mit Nachweis zur Namensführung
  • falls zutreffend: Bescheinigung über Namensführung im Original, falls Sie einen namensrechtliche Erklärung, z.B. nach Ehescheidung, abgegeben oder eine öffentlich rechtliche Namensänderung beantragt haben.
  • falls Sie die Eintragung Ihres deutschen oder in Deutschland vergleichbaren anerkannten Doktortitels wünschen: die Promotionsurkunde im Original
  • falls zutreffend: Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde) oder Beibehaltungsgenehmigung im Original
  • Gebühren (siehe nachfolgender Abschnitt)

Abhängig vom Einzelfall können noch weitere Unterlagen und Nachweise zum Beispiel zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und Namensführung erforderlich sein.

Gebühren

Die Gebühren sind bei Antragstellung in Landeswährung zum aktuellen Tageskurs des Deutschen Instituts in bar oder mit Kreditkarten zu entrichten.

Gebühren Personalausweis (Ausland)
Gebühr in Euro
Personalausweis bis 24 Jahre ,6 Jahre gültig
52,80

Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre gültig

67,00
Zuschlag bei Unzuständigkeit
13,00
Wohnortänderung
gebührenfrei

Unzuständigkeitszuschlag
Falls die Passstelle des Instituts nicht für Sie zuständig sein sollte (z.B. weil Sie in Deutschland noch aktuell gemeldet sind), wird zusätzlich zu den Gebühren für den Personalausweis ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 13,00 EUR fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Auslandsvertretung zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.


Hinweis zur Kreditkartenzahlung in Passangelegenheiten

Das Deutsche Institut Taipei akzeptiert Kreditkartenzahlung mit einer Kreditkarte der Firmen Visa und Mastercard. Zahlungen per Kreditkarte werden in EURO abgewickelt. Beim Einsatz einer Kreditkarte in einer Fremdwährung können dem Benutzer der Karte, durch die Belastung des Kreditkartenkontos in EURO, Gebühren für Auslandsnutzung entstehen.

Bei Kreditkartenzahlung durch eine Person, die nicht mit dem/der Antragsteller/in identisch ist, wird um Vorlage eines Personalausweis oder Reisepasses gebeten.

Das Deutsche Institut Taipei weist darauf hin, dass kein Widerspruch gegen eine bereits erfolgte Kartenzahlung möglich ist. Ferner muss eine eventuelle Erstattung (z.B. wegen Überzahlung) direkt beim Deutschen Institut Taipei beantragt werden und kann nur in bar erfolgen. Eine Gutschrift auf das Kreditkartenkonto ist technisch nicht möglich!

Beantragung nur mit Termin

Zur Beantragung eines Reisepasses buchen Sie bitte einen Termin über unser Online-Terminvergabesystem.

Terminauswahl von Montag bis Donnerstag jeweils nachmittags über folgenden Link:

Termin für Pass/Personalausweis, Geburtsanzeige/Ehesachen, Visa buchen

Die Terminvergabe erfolgt über das Online-Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts.

Abholung Ihres neuen Personalausweises ohne Termin

Sobald Ihr neuer Personalausweis und der PIN zur Abholung bereit liegt, werden Sie per eMail informiert.

Es ist nur eine persönliche Abholung zu den Bürgerservice Zeiten von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr - ohne Termin -möglich.

Bitte beachten Sie, dass freitags keine Abholung erfolgen kann.

Sofern Ihr alter Personalausweis noch vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte unbedingt zur Abholung mit, auf Wunsch erhalten Sie ihn entwertet zurück.

Eine postalische Zusendung ist in Ausnahmefällen möglich. Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf Rückfrage bei Antragstellung.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, müssen Sie persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN), die nachträgliche Einschaltung der Online-Ausweisfunktion und das Entsperren eines Personalausweises.

Personalausweis verloren oder gestohlen

Was tun bei einem Personalausweisverlust in Taiwan?

Sollte Ihr Pesonalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion (sämtliche Personalausweise, die seit Juli 2017 ausgestellt wurden) gestohlen oder verloren gehen, sollten Sie die eID-Funktion des Personalausweises unter der allgemeinen Sperrnummer +49 116 116 (funktioniert nicht in allen Ländern) oder der Sperrnummer Ausland +49 30 40 50 40 50 umgehend sperren.

Bitte zeigen Sie den Verlust ebenfalls bei der zuständigen Polizeidienststelle an und teilen Sie uns den Verlust umgehend schriftlich mit.


Datenschutz im Pass- und Personalausweisverfahren

Datenschutz


Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Deutschen Instituts Taipei zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden

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