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Passverlust
Was tun bei einem Passverlust in Taiwan?
Ohne Ihren Reisepass und das taiwanische Visum (auch in Form der bei Einreise erteilten Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage = „visafreie Einreise“) können Sie sich weder über Ihre Person ausweisen, noch aus Taiwan ausreisen. Was Sie tun sollten, erfahren Sie hier:
Passersatzdokument
Das Deutsche Institut kann Ihnen bei einem Direktflug nach Deutschland einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise in die Bundesrepublik Deutschland“ (RAP) beziehungsweise nach Rücksprache mit der für Ihren Wohnort zuständigen Passbehörde einen „vorläufigen Reisepass“ ausstellen. Der Reiseausweis zur Rückkehr ist, wie der Name schon erklärt, nur zur (direkten) Rückreise nach Deutschland und auch nur für den Zeitraum der Rückreise gültig. Die Ausstellung erfolgt durch das Deutsche Institut und ist bei Vorlage der unten genannten Unterlagen kurzfristig ausstellbar. Falls Sie nicht zurück nach Deutschland reisen, kann nur ein vorläufiger Reisepass mit einer längeren Bearbeitungszeit ausgestellt werden.
Verlustanzeige
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Melden Sie den Passverlust mit einem anderen Identitätsdokument (Führerschein, Firmenausweis, oder ähnliches) und zwei Passbildern der für den Verlustort zuständigen NIA (National Immigration Agency).
Für die Stadt Taipei ist dies die NIA Taipei Station
No. 15, Guangzhou St., Zhongzheng District, Taipei
台北市廣州街15號
Tel: (02) 23 88 93 93
Öffnungszeiten: 08.00 bis 17.00 Uhr (Mo - Fr)
24h Hotline für Ausländer: (886) (0)800-024-111
Für die Stadt Kaohsiung ist dies die NIA Kaohsiung Station
1F, 7F, No. 436, Chenggong 1 st Rd., Qianjin District, Kaohsiung
高雄市前金區成功一路436號1樓,7樓
Tel: (07) 22 11 82 9
Öffnungszeiten: 08.00 bis 17.00 Uhr (Mo - Fr)
Bei der NIA-Station erhalten Sie eine Passverlustbescheinigung („Report of Lost Passport“).
Persönliche Vorsprache und vorzulegende Unterlagen
Mit der Bescheinigung von NIA vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Ausstellung des Passersatzdokumentes beim Deutschen Institut:
33F, No. 7, Xinyi Rd., Sec.5, Taipei 11049
(臺北市11049, 信義路五段7號33樓)
Tel.: (02) 87 22 28 20
Fax: (02) 81 01 62 82
Öffnungszeiten: nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung;
Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten: Tel. 0933-154-031
Vorzulegende Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Antrag für Erwachsene ( Antragsformular Reisepass für Erwachsener PDF / 694 KB )
- Antrag für Kinder ( Antragsformular Reisepass für Minderjähriger PDF / 614 KB )
- zwei biometrisches Passfoto ( Mustertafel für Passbild PDF / 1 MB )
- Unterlagen mit Lichtbild, die Ihre Identität bestätigen können (zum Beispiel Personalausweis, taiwanische Aufenthaltserlaubnis, Führerschein, Passkopie)
- Passverlustmeldung/Anzeige bei der NIA
- Passverlustanzeige durch dokumenteninhabende Person ( Passverlustanzeige durch Dokumentenhabende Person PDF / 205 KB )
- Gebühren
Bitte beachten Sie, dass Minderjährige Kinder von den sorgeberechtigten Elternteilen bei der Antragstellung begleitet werden müssen, beziehungsweise eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden muss.
Weitere Informationen zur Ausstellung von deutschen Reisepässen finden Sie hier:
Beantragung von Reisepässen (申請德國護照/德國身分證(成年人) (德文説明); 申請德國護照(未成年申請者) (德文説明))
Gebühren
Für die Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr fällt eine Gebühr von 21 EUR an. Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine zusätzliche Gebühr von 8 EUR zu entrichten.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses fällt eine Gebühr von 39 EUR sowie in den meisten Fällen eine zusätzliche Unzuständigkeitsgebühr von 26 EUR an. Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine weitere Gebühr von 26 EUR zu entrichten.
Die Gebühren sind in der Landeswährung zum jeweiligen Tageskurs des Deutschen Instituts in bar zu bezahlen.
Ausreisegenehmigung
. Mit dem neuen Passpapier, der Verlustbescheinigung, zwei weiteren Passbildern und Ihrem bestätigten Rück- oder Weiterflugticket begeben Sie sich dann einen Tag vor der Ausreise aus Taiwan erneut zu der zuständigen NIA-Station, um eine Ausreisegenehmigung („Exit Permit“) zu erhalten. Ihrer Rück- oder Weiterreise sollte dann nichts mehr im Weg stehen.
Hinweis: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Deutschen Instituts zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Rechtansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.