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Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige (bis zum 18. Lebensjahr)

Ein Reisepass der BRD liegt auf einem Atlas, auf dem eine Landkarte der USA zu sehen ist.

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © picture alliance / dpa Themendie

11.11.2021 - Artikel

Passmöglichkeiten

Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen: Biometrische Pässe und Kinderreisepässe. Eine Erläuterung der Unterschiede finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass alle Passanträge persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung gestellt werden müssen.


Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen:

Biometrischer Reisepass: Biometrische Reisepässe  können ab Geburt ausgestellt werden, allerdings spätestens jedoch ab dem 12. Lebensjahr. Wir empfehlen Europapässe zu beantragen, da die einfacheren Kinderreisepässe nicht in allen Ländern außerhalb der EU anerkannt sind. Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind gültig für 6 Jahre und werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt. Bearbeitungszeit circa vier bis sechs Wochen.

Kinderreisepässe: Kinderreisepässe sind einfachere (nicht biometrische) Pässe und werden in der vor Ort ausgestellt. Kinderreisepässe haben die grünen, gefalteten Kinderausweise ersetzt und sind seit 1. Januar 2021 nur noch für ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Kinderreisepässe werden nicht von allen Ländern als Einreisedokument akzeptiert - unter anderem nicht für die visumfreie Einreise in die USA. Bearbeitungszeit circa fünf Arbeitstage.

Wir möchten darauf hinweisen, dass mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist, falls  Ihr Kind noch in Deutschland gemeldet ist. In diesen Fällen müssen wir zunächst die Ermächtigung zur Ausstellung des Reisepasses von der zuständigen Meldebehörde in Deutschland einholen.

WICHTIG zu wissen:

Alle Pässe müssen persönlich nach Terminvereinbarung beantragt werden. Die persönliche Vorsprache des Kindes sowie beiden Sorgeberechtigten ist grundsätzlich immer erforderlich. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht mehr möglich. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Den bestehenden Pass/Kinderausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist.

Wichtige Information bei ERSTPÄSSEN (das heißt,  es wird zum ersten Mal ein deutscher Reisepass für Ihr Kind beantragt): In manchen Konstellationen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung nötig. In manchen Fällen ist vor der Beantragung eine Namenserklärung für Kinder erforderlich, um den Geburtsnamen des Kindes festzulegen oder zu ändern. Die Namenserklärung kann auch dann erforderlich sein, wenn der gewünschte Name bereits in der nicht-deutschen Geburtsurkunde des Kindes vermerkt ist. Bitte lesen Sie sich hierzu vor Vereinbarung eines Termins die Informationen auf unserer Webseite zu Abgabe einer Erklärung zur Namensführung

Geburtsanzeige

Möchten Sie eine Geburtsanzeige/Namenserklärung abgeben und gleichzeitig einen neuen Reisepass für Ihr Kind beantragen ? Dann kontaktieren Sie uns bitte vor Terminbuchung mit den entsprechenden Angaben.

 

Benötigte Unterlagen

Alle Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Die Originale sowie – falls vorhanden - der bisherige Reisepass werden Ihnen nach der Beantragung wieder ausgehändigt. Ausländische Urkunden müssen übersetzt und mit einer Legalisation oder Apostille versehen sein.

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular  (die Unterschrift der Sorgeberechtigten bitten wir erst bei Antragstellung während des gebuchten Termins vorzunehmen)
    Antragsformular Reisepass für Minderjähriger PDF / 614 KB
  • zwei biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate),
    Passbildschablone für Minderjährige PDF / 368 KB
  •  falls vorhanden bisheriger Reisepass / Kinderausweis des Kindes
  • falls vorhanden taiwanischer Aufenthaltskarte (ARC) des Kindes
  • gültige Reisepässe beider Sorgeberechtigten (Datenseite mit Bild)
  • gültige Aufenthaltskarte (ARC) der Sorgeberechtigten
  • Geburtsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch (bei ausländischen Urkunden mit Legalisation oder Apostille)
  • Heiratsurkunde der Sorgeberechtigten bzw. Auszug aus dem Familienbuch zur Überprüfung der Namensführung (bei ausländischen Urkunden mit Legalisation oder Apostille)
  • falls die Sorgeberechtigten bei Geburt nicht verheiratet waren, die Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht
  • falls zutreffend, Abmeldebescheinigung des Kindes des Einwohnermeldeamts des letzten deutschen Wohnsitzes,
  • falls gewünscht, Haftungsausschlusserklärung für Rücksendung des gefertigten Reisepasses per Kurierservice
    Haftungserklärung für Kurier PDF / 97 KB
  • Gebühr

 

Auch wenn Ihr Kind den letzten Reisepass bei einer anderen Auslandsvertretung erhalten hat, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen (außer der Abmeldebescheinigung). Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunde mit. Der Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

 

Gebühren

Gebühren Reisepass (Ausland)
Gebühren in Euro
Regulärer Pass
58,50
Zuschlag für 48 Statt 32 Seiten
22,00
Kinderreisepass (bis 12 Jahre)
26,00
Expressszuschlag
32,00
Unzuständigkeitsgebühr bei bestehendem Meldewohnsitz in Deutschland oder Antragstellung außerhalb des zuständigen konsularischen Amtsbezirks
60,00
Wohnortänderung

gebührenfrei


Die Gebühren können in bar oder per Kreditkarte bei Antragstellung bezahlt werden. Bei Barzahlung in taiwanischen Dollar zum Wechselkurs des Deutschen Instituts. Bei Kreditzahlung wird der Betrag in Euro abgerechnet und es werden Ihnen gegebenenfalls weitere Gebühren Ihrer Bank in Rechnung gestellt.

Terminvereinbarung für die Passbeantragung

Passanträge können nur nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.

Pro Person / Antrag bitten wir einen Termin zu buchen.

Termin für Pass/Personalausweis, Geburtsanzeige/Ehesachen, Visa buchen

 

Passabholung

Nach Fertigstellung oder Eingang des beantragten Reisepasses werden Sie per eMail von uns benachrichtigt und der Reisepass kann – ohne Terminvereinbarung – während der Öffnungszeiten der Konsularabteilung von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 11:00 Uhr abgeholt werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Internetseite bezüglich Feiertagen, an denen die Konsularabteilung geschlossen ist.

Auf Wunsch kann der Reisepass auch per Kurierservice zugesandt werden. Falls Sie dies wünschen, teilen Sie dies bitte bei Antragstellung mit. Der Reisepass wird dann per Nachnahme / Kurierservice an Ihre Adresse geliefert und eine entsprechende Haftungsausschlusserklärung ist von Ihnen zu unterschreiben.

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