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Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland
Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl.
Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.