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Ausstellung eines Reisepasses für Erwachsene
Ein Musterexemplar zeigt am 23.02.2017 in Berlin den neuen Reisepass für Deutschland bei der Vorstellung im Innenministerium. Der neue Pass ist mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen ausgerüstet., © picture alliance / Michael Kappe
Wichtiger Hinweis
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und benötigen einen Reisepass?
Hier finden Sie die entsprechenden Informationen
Biometrische Daten und Passfotos
Seit 1. November 2007 gilt das neue Passgesetz. Dieses sieht unter anderem vor, dass in deutschen Reisepässen (ePass) das Passfoto und die Fingerabdrücke des Passinhabers in elektronischer Form auf einem Chip gespeichert werden. Das bedeutet, dass jeder Antragsteller persönlich bei der Passbehörde vorsprechen muss.
Es ist daher zwingend erforderlich, dass Sie persönlich vorsprechen.
Worauf Sie bei Passfotos achten müssen, damit sie für die Beantragung Ihres neuen Reisepasses verwenndet werden können, entnehmen Sie bitte dieser Fotomustertafel ( Mustertafel für Passbild PDF / 1 MB ).
Bearbeitungs- und Gültigkeitsdauer
Deutschen Staatsangehörigen können folgende Reisedokumente ausgestellt werden:
- ein Reisepass (sogenannter Europapass, bordeauxroter Einband)
- in Ausnahmefällen: ein vorläufiger Reisepass (maximal gültig für ein Jahr)
- Reiseausweis als Passersatz (RAP, berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland)
Da deutsche Reisepässe ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt werden und die Kurierlaufzeit mit eingerechnet werden muss, beträgt die Bearbeitungszeit derzeit circa zehn Wochen. Für eine zusätzliche Gebühr kann der Reisepass auch im Expressverfahren beantragt werden. Reisepässe im Expressverfahren sind in der Regel drei bis vier Wochen nach Antragstellung abholbereit.
Der deutsche Reisepass ist für Antragsteller ab 24 Jahren für 10 Jahren, für Antragsteller unter 24 Jahren für 6 Jahre ab Antragstellung gültig. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr lang gültig. Der Reiseausweis als Passersatz wird nur für ein kurze Zeit von bis zu vier Wochen Gültigkeit ausgestellt.
Notwendige Unterlagen
- Antrag für Erwachsene in deutsch/englisch ( Antragsformular Reisepass für Erwachsener PDF / 694 KB )
- bisheriger Reisepass und Personalausweis
- Geburtsurkunde im Original: Deutsche Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften der Geburtenregister. Sie sind beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich.
- Ihre taiwanische Aufenthaltserlaubnis (zum Beispiel Ihre Alien Residence Card/ARC/APRC zum Nachweis des Wohnsitzes in Taiwan)
- Abmeldebestätigung des letzten deutschen Wohnortes, sofern in Ihrem Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist und Sie sich in Deutschland abgemeldet haben.
- ein Passfoto, gemäß Vorgaben ( Passbildschablone für Erwachsene PDF / 404 KB )
- falls Sie verheiratet sind oder waren und sich dadurch eine Änderung Ihres Namens ergeben hat: Deutsche Personenstandsurkunde im Original mit Nachweis zur Namensführung.
- falls zutreffend: Bescheinigung über Namensführung im Original, falls Sie einen namensrechtliche Erklärung, z.B. nach Ehescheidung, abgegeben oder eine öffentlich rechtliche Namensänderung beantragt haben.
- falls Sie die Eintragung Ihres deutschen oder in Deutschland vergleichbaren anerkannten Doktortitels wünschen: die Promotionsurkunde im Original
- Gebühren (siehe unter Punkt 4)
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Antragstellung gegebenenfalls weitere Unterlagen nachfordern.
Gebühren
Die Gebühren sind bei Antragstellung in Landeswährung zum aktuellen Tageskurs des deutschen Instituts in bar oder mit Kreditkarten zu entrichten.
Die Höhe der anfallenden Gebühren können Sie der Webseite des Bundesinnenministerium (Punkte 4c und 4d) entnehmen.
Expresszuschlag
Die Dokumentenherstellung für einen Reisepass ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags möglich. Reisepässe im Expressverfahren sind in der Regel drei bis vier Wochen nach Antragstellung abholbereit.
Unzuständigkeitszuschlag
Falls die Passstelle des Instituts nicht für Sie zuständig sein sollte (z.B. weil Sie in Deutschland noch aktuell gemeldet sind), wird zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Auslandsvertretung zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.
Hinweis zur Kreditkartenzahlung in Passangelegenheiten
Das Deutsche Institut Taipei akzeptiert Kreditkartenzahlung mit einer Kreditkarte der Firmen Visa und Mastercard.
Zahlungen per Kreditkarte werden in EURO abgewickelt. Beim Einsatz einer Kreditkarte in einer Fremdwährung können dem Benutzer der Karte, durch die Belastung des Kreditkartenkontos in EURO, Gebühren für Auslandsnutzung entstehen.
Bei Kreditkartenzahlung durch eine Person, die nicht mit dem/der Antragsteller/in identisch ist, wird um Vorlage eines Personalausweis oder Reisepasses gebeten.
Das Deutsche Institut Taipei weist darauf hin, dass kein Widerspruch gegen eine bereits erfolgte Kartenzahlung möglich ist. Ferner muss eine eventuelle Erstattung (z.B. wegen Überzahlung) direkt beim Deutschen Institut Taipei beantragt werden und kann nur in bar erfolgen. Eine Gutschrift auf das Kreditkartenkonto ist technisch nicht möglich!
Beantragung nur mit Termin
Zur Beantragung eines Reisepasses buchen Sie bitte einen Termin über unser Online-Terminvergabesystem
Terminauswahl von Montag bis Donnerstag zwischen 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr über folgenden Link:
Termin für Pass/Personalausweis buchen
Die Terminvergabe erfolgt über das Online-Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts.
Abholung Ihres neuen Reisepasses ohne Termin
Sobald Ihr Reisepass zur Abholung bereit liegt, werden Sie per eMail informiert. Eine persönliche Abholung ist zu den Bürgerservice Zeiten ohne Termin möglich.
Bitte beachten Sie, dass freitags keine Passabholung erfolgen kann.
Sofern Ihr alter Pass noch vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte unbedingt zur Abholung mit, auf Wunsch erhalten Sie ihn entwertet zurück.
Sollten Sie aus wichtigen Gründen Ihren Pass nicht persönlich abholen können, kann dieser auch einer von Ihnen bevollmächtigten Person ausgehändigt werden. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, die von Ihnen unterzeichnet wurde und den Bevollmächtigten genau bezeichnet (Familienname, Vorname, Geburtsdatum). Neben der Vorlage der schriftlichen Bevollmächtigung hat der/die Bevollmächtigte sein/ihr Ausweisdokument vorzulegen.
Pass weg -Visum weg
Was tun bei einem Passverlust in Taiwan?
Datenschutz im Pass- und Personalausweisverfahren
Sonstiges
Deutsche Staatsangehörige müssen grundsätzlich mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument aus Deutschland aus- oder nach Deutschland einreisen. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit angesehen und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Weitere Informationen rund um das Thema Pass finden Sie unter: