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Hilfe für Deutsche in Notfällen

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Artikel

Was wir tun können und was nicht ...

Was wir können
- bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen;
- bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause ermitteln;
- schnelle Überweisungswege aufzeigen (z.B.: Blitzgiro);
- im Falle von Problemen mit örtlichen Behörden vermittelnd tätig werden;
- bei Bedarf einen vertrauenswürdigen Anwalt vor Ort sowie Übersetzer oder Fachärzte benennen;
- im Falle einer Festnahme die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Angehörige unterrichten;
- beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein.


Was wir nicht dürfen
- Führerscheinersatzpapiere ausstellen;
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren;
- in laufende Gerichtsverfahren eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen;
- anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten;
- als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden;
- die extrem hohen Kosten einer Such- oder Rettungsaktion übernehmen.

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