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Eheschließung in Deutschland
Eine Ehe kann in Deutschland nur vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine religiöse Zeremonie hat keine rechtlichen Wirkungen. Die nachstehenden Informationen sind allgemeiner Art. Genauere Auskünfte erteilt das Standesamt am deutschen Wohnsitz.
Allgemeine Informationen
Eine Ehe kann in Deutschland nur vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine religiöse Zeremonie hat keine rechtlichen Wirkungen. Die nachstehenden Informationen sind allgemeiner Art. Genauere Auskünfte erteilt das Standesamt am deutschen Wohnsitz.
Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden. Hat keiner der Eheschließenden Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.
Einzureichende Unterlagen
Das zuständige deutsche Standesamt informiert über die einzureichenden Unterlagen.
Es ist empfehlenswert, das Standesamt sehr frühzeitig zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass die Heirat zum beabsichtigten Zeitpunkt stattfinden kann. Das zuständige Standesamt ist der Ansprechpartner für alle weiteren Fragen. Im Einzelfall sind ausschließlich die Informationen dieses Standesamtes maßgeblich.
Beide Verlobte müssen im Regelfall folgende Unterlagen beim zuständigen Standesamt einreichen:
1. Ausweisdokument mit Lichtbild (z.B. Pass oder Personalausweis) – in beglaubigter Kopie
2. Geburtsurkunde im Original (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate) oder beglaubigte Abschrift, welche die Namen der Eltern ausweist. Eine Übersetzung der Urkunde ist eventuell erforderlich. Eine Taufurkunde ist nicht ausreichend. Wurde einer der Verlobten eingebürgert, ist die Einbürgerungsurkunde vorzulegen.
3. Für Verwitwete: Sterbeurkunde oder beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Eine Übersetzung der Urkunde ist eventuell erforderlich.
4. Für Geschiedene: Beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils zusammen mit der deutschen Übersetzung durch einen zertifizierten Übersetzer. Falls die Ehe durch ein Gericht außerhalb Deutschlands geschieden wurde, kann es sein, dass das Urteil bzw. der Beschluss durch das zuständige Landesjustizministerium anerkannt werden muss.
5. Für Minderjährige: Durch den gesetzlichen Vertreter vor einem Notar abzugebende Zustimmungserklärung gemäß den Gesetzen des jeweiligen Landes.
Einzelne deutsche Bundesländer verlangen eine bestimmte Form der Zustimmungserklärung. Detaillierte Informationen hierzu sollten beim zuständigen Standesamt angefragt werden.
6. Alle nicht in Deutschland gemeldeten Personen, die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ein „Ehefähigkeitszeugnis“, durch das nachgewiesen wird, dass kein rechtliches Heiratshindernis besteht.
Falls das Standesamt eine eidesstattliche Versicherung der Ledigkeit verlangt, kann diese bei der zuständigen Deutschen Botschaft oder dem zuständigen Deutschen Konsulat abgegeben werden.
Wenn Sie und Ihr zukünftiger Ehepartner beabsichtigen, einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland zu begründen, beachten Sie bitte die Voraussetzungen zur Beantragung eines Aufenthaltstitels.