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Lebensbescheinigungen

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Im Ausland lebende Empfänger einer deutschen Rente oder Pension benötigen in der Regel einmal jährlich eine Lebensbescheinigung.

Das Deutsche Institut möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beglaubigung der Lebensbescheinigungen durch amtliche Stellen des Gastlandes gefertigt werden soll und nur in Ausnahmefällen durch das Deutsche Institut erfolgt. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, bitte sprechen Sie während der regulären Sprechzeiten für Bürgerdienste vor; bitte bringen Sie dafür das Formular des deutschen Rentenversicherung/Pensionskasse sowie Ihren Pass oder ID-Karte mit. In den meisten Fällen können wir Ihnen die fertige Lebensbescheinigung dann sofort wieder zurückgeben; nur falls gerade kein unterschriftsbefugter Konsularbeamter verfügbar sein sollte, würden wir Ihnen die Lebensbescheinigung per Post zurück senden.

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