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Legalisationen

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Die Bundesrepublik Deutschland unterhält zu Taiwan keine diplomatischen Beziehungen. Dem Deutschen Institut Taipei sind jedoch Beamte zugeordnet, die auch konsularische Amtshandlungen vornehmen können. Öffentliche taiwanische Urkunden können im Deutschen Institut Taipei legalisiert werden. Das sogenannte „Apostille-Verfahren“ findet im Urkundenverkehr mit Taiwan keine Anwendung.

Ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob die ausländische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird, entscheidet die Behörde in Deutschland, bei der die Urkunde verwendet werden soll. Mit der Legalisation („Überbeglaubigung“) wird eine taiwanische Urkunde für den Urkundenverkehr in Deutschland „verwendbar“ gemacht. Durch den Legalisationsvermerk des Deutschen Instituts wird die Unterschrift und Funktion des taiwanischen Notars sowie dessen Siegel bestätigt.

Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich nur öffentliche Urkunden aus Taiwan, also z.B. Personenstandsurkunden (Auszug aus dem Haushaltsregister, Geburtsbescheinigung, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde), gerichtliche und notarielle Urkunden, Urkunden und Bescheinigungen der Behörden (z.B. Bestätigung des Handelsregistereintrags) legalisieren.
Sollte eine Legalisation gewünscht werden, müssen die Urkunden im Original vorgelegt werden, eine Legalisation von beglaubigten Kopien ist nicht möglich.

Private Urkunden (z.B. formlose Kaufverträge, Vollmachten) werden von uns nicht legalisiert. Für den Rechtsverkehr in Deutschland bestimmte Vollmachten und Genehmigungserklärungen kommt stattdessen die Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers / Genehmigenden auf einer schriftlichen Vollmacht / Genehmigungserklärung in Betracht, die durch einen ermächtigten Beamten des Deutschen Instituts vorgenommen werden kann. Der Unterzeichner der Vollmacht / Erklärung muss dafür für persönlich bei uns vorsprechen und sich ausweisen können. Unterschriftsbeglaubigungen sind gebührenpflichtig (56,43€).


Was muss ich tun, damit meine Dokumente legalisiert werden können?

Schritt 1:
Lassen Sie das Originaldokument von einem taiwanischen Notar beglaubigen. Dieser bestätigt in der Regel die Richtigkeit der Unterschrift oder des Namenssiegel des taiwanischen Urkundsbeamten (z.B. Standesbeamten).

Bitte beachten Sie:
Taiwanische Notare bringen häufig ihre Vermerke lediglich auf der Übersetzung an. Dies reicht jedoch für eine Legalisation nicht aus. Übersetzungen werden vom Deutschen Institut nicht legalisiert. Achten Sie daher auf einen entsprechenden Notarvermerk auf den Originaldokumenten.

Notare sind jedem taiwanischen Bezirksgericht zugeordnet. Eine Liste der taiwanischen Notare finden Sie hier:



Schritt 2:
Bringen Sie das Originaldokument mit notarieller Beglaubigung zum Deutschen Institut zwecks Legalisation (ohne Termin während der Bürgerdienstzeiten von Montag - Donnerstag zwischen 09:00 und 11:00 Uhr).

Die Legalisation erfolgt anhand von Mustern der Unterschriften und Siegel des Notars. Für die überwiegende Zahl der Notare und Bezirksgerichte verfügt das Deutsche Institut über solche Muster. Bei älteren Dokumenten ist gegebenenfalls eine neue Beglaubigung durch einen taiwanischen Notar zu empfehlen, da entsprechende Unterschriftsproben nicht mehr beschafft werden können.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, einen taiwanischen Notar bzw. das Deutsche Institut aufzusuchen, kann auch eine Liste von Übersetzungsbüros bereit gestellt werden, die die Beschaffung der Legalisation gegen ein Honorar übernehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Deutsche Institut diese Liste unverbindlich und ohne Gewähr als Serviceleistung zur Verfügung stellt.

Die Gebühr für die Legalisation ist 32,74€, zahlbar zum jeweiligen Tageskurs in Taiwan-Dollar. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel fünf Arbeitstage. Bitte bringen Sie einen frankierten, an Ihre Anschrift adressierten Briefumschlag mit, damit wir Ihre Dokumente an Sie zurücksenden können.

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