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Neue Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen

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Am 1. August 2012 ist ein neues Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Es eröffnet ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern neue Perspektiven in Deutschland.

Am 1. August 2012 ist ein neues Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Es eröffnet ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern neue Perspektiven in Deutschland.

Mit diesem Gesetz sind weit reichende Neuerungen im Aufenthaltsrecht in Kraft getreten:
So dürfen ausländische Studierende nach ihrem Abschluss 18 statt bisher 12 Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Arbeit zu suchen. Während der Suchphase dürfen sie ohne zeitliche Einschränkung arbeiten. Haben sie eine der Qualifikation angemessene Arbeitsstelle gefunden, muss die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr wie bisher zustimmen. Neu ist auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, also ein zeitlich unbefristetes Aufenthaltsrecht, erteilt werden kann. Während des Studiums können die ausländischen Studierenden nun 120 statt bislang 90 Tage im Jahr jobben.

DAAD-Stipendien für taiwanische PASCH-Schüler - Nominierungen aus Taiwan erstmals möglich

Das attraktivste Stipendienprogramm des DAAD, das „Stipendien für Vollstudium in Deutschland“, steht erstmals auch taiwanischen Deutschlernern an taiwanischen PASCH-Partnerschulen offen.

Die Stipendien werden weltweit ausgeschrieben und sind entsprechend kompetitiv – nur die besten Schüler mit ausgezeichneten Deutschkenntnissen können sich dafür qualifizieren.

Die Aufnahme Taiwans in dieses wichtige Programm ist auch eine Anerkennung der Arbeit des Goethe-Instituts Taipeis, das seit 2008 fünf taiwanische PASCH-Schulen betreut.

Weitere Informationen und Beratung bieten das Goethe-Institut Taipei und das DAAD-Information-Center Taipei an.


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