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Einfuhr von Haustieren nach Taiwan

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Obwohl die taiwanischen Einfuhrbestimmungen auf den ersten Blick kompliziert und die Einfuhr Ihres „kleinen Freundes“ zunächst unmöglich erscheinen mag, ist der Import von Haustieren nach Taiwan machbar. Er erfordert allerdings Zeit, Planung und wenn möglich einen Ansprechpartner in Taiwan.
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick geben.

Zuständig für die Einfuhr von Haustieren ist das Bureau of Animal and Plant Health Inspection and Quarantine Council (BAPHIQ).

Bei der Einfuhr wird nach dem Herkunftsland unterschieden. Eine aktuelle Liste der Länder, die als tollwutfrei eingestuft sind, finden Sie auf der Webseite des BAPHIQ. Deutschland gilt nicht als tollwutfrei.

Bitte beachten Sie, dass nur Tiere, die einen Mikrochip haben, in Taiwan eingeführt werden dürfen.

Einfuhr aus Tollwutgebieten (z.B. Deutschland):
1) Tollwutimpfung
Vor der Einfuhr muss das Tier gegen Tollwut geimpft werden. Handelt es sich dabei um eine erstmalige Impfung darf, diese nicht älter als ein Jahr und nicht jünger als 6 Monate gerechnet vom Zeitpunkt der geplanten Einfuhr sein. Das Tier muss bei Impfung min. 3 Monate alt sein. Handelt es sich um eine Auffrischungsimpfung, darf diese nicht älter als ein Jahr sein.

2) Labortest
Der bestehende Tollwutschutz muss durch einen Labortest zur Bestimmung der Tollwutantikörper nachgewiesen werden. Der Labortest muss mindest. 180 Tage vor geplanter Einfuhr erfolgen und darf nicht älter als 2 Jahre sein. Eine Liste der zugelassenen Labors, deren Testergebnisse anerkannt werden, finden Sie ebenfalls auf der Webseite des BAPHIQ.

3) Einfuhrgenehmigung
Spätestens 20 Tage vor der geplanten Einreise muss eine Einfuhrgenehmigung beim BAPHIQ beantragt werden. Der Antrag kann per Fax, per e-Mail oder über das Internet gestellt werden; es muss bereits das genaue Einfuhrdatum genannt werden. Dem Antrag muss eine Fotokopie des Reisepasses, der Nachweis des bestehenden Tollwutschutzes (Impfzeugnis etc) und der Labortests zur Bestimmung der Tollwutantikörper beigefügt sein.
Es empfiehlt sich, bei der Beantragung der Einfuhrgenehmigung einen lokalen Ansprechpartner zu benennen, um Missverständnisse aufgrund von Kommunikationsproblemen zu vermeiden.

4) Einreiseformalitäten
Bei Ankunft muss für das Tier ein tierärztliches Zeugnis aus dem Herkunftsland, die Frachtpapiere (bill of lading) oder Zollerklärung, die Einfuhrgenehmigung und eine Kopie des Reisepasses vorgezeigt werden. Muster für das tierärztliche Zeugnis finden sich ebenfalls auf der Webseite des BAPHIQ. Bitte beachten Sie, daß es unterschiedliche Muster gibt, je nachdem, ob das Herkunftsland tollwutfrei oder tollwutinfiziert ist.
Das Tier wird ggf. untersucht und kommt anschließend für 7 Tage in Quarantäne. Die Reservierung der Quarantänestation erfolgt durch die Veterinärbehörde bei Beantragung der Einreisegenehmigung. Die Kosten für die Quarantäne müssen durch den Besitzer getragen werden, je nach Gewicht bis zu 400 Euro (z.B. bei 7kg schweren Katze ca. 450 €)

Sobald die Einfuhr gestattet ist, muss das Tier in Begleitung eines Mitarbeiters des BAPHIQ vom Flughafen zur jeweiligen Quarantänestation gebracht werden.
Während der Quarantäne wird das Tier regelmäßig auf Tollwut untersucht. 3 Monate nach der Entlassung können noch weitere Kontrollen der lokalen Veterinärbehörde erfolgen.

Neben Kosten für die Qurantäne fallen Zollgebühren und Gebühren des BAPHIQ an (ca. 40 €).

Einfuhr aus tollwutfreien Ländern:
1) Tollwutimpfung
Es ist ebenfalls eine Tollwutimpfung erforderlich. Diese darf nicht älter als ein Jahr und nicht jünger als 30 Tage gerechnet vom Zeitpunkt der geplanten Einfuhr sein. Das Tier muss bei Impfung mindest. 90 Tagen alt sein.

2) Einfuhrgenehmigung
Spätestens 20 Tage vor der geplanten Einreise des Tieres muss eine Einfuhrgenehmigung beim BAPHIQ beantragt werden. Hinsichtlich des Antragsverfahrens wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.

3) Einreiseformalitäten
Bei Ankunft muss für das Tier ein tierärztliches Zeugnis aus dem Herkunftsland, die Frachtpapiere (bill of lading) oder Zollerklärung, die Einfuhrgenehmigung und eine Kopie des Reisepasses vorgezeigt werden. Muster für das tierärztliche Zeugnis finden sich ebenfalls auf der Webseite des BAPHIQ. Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Muster gibt, je nachdem, ob das Herkunftsland als tollwutfrei oder tollwutinfiziert gilt.

Nach Prüfung der Unterlagen und einer negativen Untersuchung des Tieres auf Anzeichen von Tollwut, wird das Tier „freigegeben“.

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