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Empfehlungen zum Visumverfahren für einladende Unternehmen

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  1. Raten Sie Ihrem Gast, den notwendigen Visumantrag möglichst frühzeitig und mit vollständigen Unterlagen zu stellen.
  2. Ein Originaleinladungsschreiben des Unternehmens in Deutschland muss zusammen mit dem Visumantrag eingereicht werden.
  3. Ihr Einladungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    a) persönliche Daten des Antragstellers (Name, Vorname, Geburtsdatum und Passnummer)
    b) beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes sowie konkrete Informationen über geschäftlichen Reisezweck inklusive eines Zeit- und Reiseplans, Reiseziel, Geschäftstätigkeit beider Partner und (soweit bekannt) Finanzierung der Reise.
    c) Originalunterschrift des Einladers
  4. Ihr Gast sollte auch selbst über alle unter Ziff. 3 genannten Punkte informiert und entsprechend auskunftsfähig sein.
  5. Bitte benennen Sie im Einladungsschreiben einen auskunftsfähigen Ansprechpartner für Fragen der Visastelle zu diesem Visumvorgang (Name, Tel., E-Mail).
  6. Bei langfristigen Aufenthalten über 3 Monaten kann es hilfreich sein, wenn Sie auch direkt Kontakt mit der Ausländerbehörde und ggf. der örtl. Bundesagentur für Arbeit aufnehmen (ggf. Vorabzustimmung beantragen).

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Telefax: 00886-2-2501-1781
Telefon: 00886-2-2501-6188

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