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(Deutscher) Führerschein in Taiwan (Stand: Januar 2026 )

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Führerscheine können NICHT bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragt werden. Haben Sie noch Ihren Wohnsitz in Deutschland, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort. Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle an Ihrem letzten Wohnort in Deutschland, alternativ an die ausstellende Behörde und erfragen dort das Vorgehen sowie das entsprechende Antragsformular.
Normalerweise reicht es aus, das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit einem biometrischen Passfoto an die Führerscheinstelle in Deutschland zu senden. Die Bezahlung der Gebühr nehmen Sie nach Zusendung der Rechnung bitte selbstständig vor. Sofern eine persönliche Abholung des Führerscheins in Deutschland nicht möglich ist, kann die Führerscheinstelle im Rahmen der Amtshilfe den Führerschein an die deutsche Auslandsvertretung übersenden. Hierbei ist es wichtig, dass Ihre Kontaktdaten durch die Führerscheinstelle mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung der Gebühren für den Führerschein nicht bei der Auslandsvertretung erfolgen kann. Nach Eingang des Führerscheins bei der Auslandsvertretung werden Sie zur Abholung eingeladen. Zur Identitätsprüfung bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit. Sofern von der Führerscheinstelle in Deutschland mitgeteilt, geben Sie bitte Ihren alten Führerschein bei uns ab.

Deutscher Führerschein (auch „EU-Führerschein“) und Internationaler Führerschein in Taiwan.

1. Deutscher Führerschein (auch „EU-Führerschein“)
Eine deutsche Fahrerlaubnis berechtigt – nicht – zum Führen eines Fahrzeugs in Taiwan. Demzufolge kann mit dieser Fahrerlaubnis kein Mietwagen angemietet werden. Es wird deswegen empfohlen, am deutschen Heimatort einen Internationalen Führerschein rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.

2. Internationale Führerscheine
werden von den deutschen Fahrerlaubnisbehörden mit einer Geltungsdauer von bis zu 3 Jahren ausgestellt.

In Taiwan werden sie, unabhängig von der o.g. Geltungsdauer, für einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten anerkannt.

Verfügen Sie über ein taiwanisches Visum oder eine (Alien Resident Card) mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als sechs Monaten, muss der deutsche Führerschein in einen nationalen taiwanischen Führerschein umgeschrieben werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen taiwanischen Führerscheinbehörde, die auch Listen zur Anerkennung von Führerscheinen anderer Länder bereithalten.

Einen deutschen internationalen Führerschein können Sie bei der für Sie zuständigen Führerscheinbehörde in Deutschland (Wohnsitz) beantragen.

Sollten Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, können Sie sich gemäß §73Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis an jede Fahrerlaubnisbehörde wenden, sofern Sie Ihren Wohnsitz in einem Drittstaat (außerhalb Deutschlands und der EU/EWR-Zone) haben.

Die Regelung im Wortlaut: „Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde) zuständig.“

Es wird empfohlen, sich in diesen Fällen an die Behörde des Wohnortes zu wenden, die den letzten deutschen Führerschein ausgestellt hat.

Sie können Ihre Führerscheinbehörde bitten, die Dokumente zur Aushändigung an das Deutsche Institut Taipei zu übersenden.


Personen mit langfristigem Aufenthalt in Taiwan können ihren gültigen deutschen Pkw-Führerschein der Klassen B, BE in einen taiwanischen Pkw-Führerschein der Kategorie B umtauschen. Diese auf Basis von Gegenseitigkeit angewandte deutsch-taiwanische Regelung gilt für Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 18 Jahren alt
  • und Sie besitzen einen in Deutschland ausgestellten, gültigen Führerschein der Führerscheinklassen B oder BE

(Klasse B: Pkw bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz);
Klasse BE: Kombination aus Pkw der Klasse B und schwerem Anhänger bis insgesamt 3.500 kg)

  • und Sie besitzen einen gültigen, langfristigen Aufenthaltstitel für Taiwan und halten sich mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Taiwan auf.

Für den Führerscheinumtausch ist keine theoretische und praktische Fahrprüfung erforderlich. Eine Umtauschfrist (Mindest-/Höchstaufenthalt nach Ankunft in Taiwan) wurde nicht festgelegt, der Umtausch kann somit jederzeit erfolgen, sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Zeitliche Befristungen, Beschränkungen oder Auflagen (z.B. Sehhilfe) im deutschen Führerschein werden übernommen in den taiwanischen Führerschein, dieser wird ausgestellt für die taiwanische Kategorie B für Pkw bis zu 3.500 kg mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz).

Deutsche Führerscheininhaber, deren Führerschein vor weniger als zwei Jahren ausgestellt wurde bekommen zunächst einen Führerschein auf Probe.

Die Umtauschregelung gilt nicht für andere Führerscheinklassen wie z.B. Motorrad, Lkw oder Bus und auch nicht für Personen, die sich nur für kurze Zeit in Taiwan aufhalten und (noch) keine taiwanische ARC (Aufenthaltserlaubniskarte) besitzen.

Zuständig für die Umtausch in Taiwan sind die Führerscheinstellen der Kraftfahrzeugämter („Motor Vehicles Offices“). Das genaue Verfahren richtet sich nach taiwanischen Verwaltungsvorschriften und Verfahrensbestimmungen.

Welche Unterlagen Sie voraussichtlich für den Umtausch benötigen finden Sie auf den Webseiten der taiwanischen Motor Vehicle Offices.

(Verbindliche Auskünfte zu lokalen Vorschriften können nur taiwanische Stellen geben!)

Englische Informationen des Taipei City Motor Vehicle Office zum Führerscheinumtausch.

Chinesischsprachige Informationen des Taipei City Motor Vehicle Office zum Führerscheinumtausch (sollte es Abweichungen zur englischen Fassung geben, ist die chinesische prioritär gültig.

Üblicherweise ist für den Führerscheinumtausch eine konsularische Bescheinigung notwendig, die durch das Deutsche Institut ausgestellt wird. Darin werden die Angaben Ihres deutschen Führerscheins (ins Englische übersetzt) zur Vorlage bei taiwanischen Behörden bestätigt. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie im Besitz einer mindestens sechs Monate gültigen taiwanischen Aufenthaltsgenehmigung (ARC) sind.

Bitte beachten Sie: Beim Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen ausländischen Führerschein müssen Sie Ihren deutschen Führerschein hinterlegen, dieser wird von den ausländischen Stellen an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg übersandt. Im Ausland umgetauschte deutsche Führerscheine werden vom KBA dann an die deutsche Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) zurückgeschickt, die den Führerschein ausgestellt hat. Das KBA behält keine Führerscheine. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz wieder in Deutschland haben, wenden Sie sich für den Umtausch der ausländischen Fahrerlaubnis an die für ihren aktuellen Wohnort zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde. Es ist nicht zulässig, mehrere gültige Führerscheine gleichzeitig zu besitzen.

Taipei City Motor Vehicles Office – Homepage: https://tpcmv.thb.gov.tw/English/

No. 21, Sec. 4, Bade Rd., Songshan Dist., Taipei City 10561

Tel: (02) 27630155 # 201

No. 80, Sec. 5, Chengde Rd., Shilin Dist., Taipei City 11169

Tel: (02) 27630155 # 726, 727

No. 296, Shijian Rd,. Qidu Dist., Keelung City 20652

Tel: (02) 24515311 #201

Taipei Motor Vehicle Office - Homepage: https://tmvso.thb.gov.tw/en/

No.7, Lane 248, Jhongjheng Rd., Shulin Dist., New Taipei City 238

Tel: (02) 26884366

No. 152, Sec.2, Zhongzheng Rd., Jian Township, Hualien County

No. 427, Zhonghua Rd., Yuli Township, Hualien County

Hsinchu Motor Vehicles Office – Homepage: https://hmv.thb.gov.tw/en

No.58, Sec. 3, Wunde Rd., Sinpu Township, Hsinchu County 30599

Tel: (03) 5892051

Taichung Motor Vehicles Office – Homepage: https://tmv.thb.gov.tw/en/

No.2, Sec.1, Youyuan Rd., Dadu District, Taichung City 432

Tel: (04) 26912011

Chiayi Motor Vehicles Office – Homepage: https://cyi2.thb.gov.tw/en

No. 29, Potz 7th Road, Potz City, Chiayi County

Tel: (05) 3623939

Tainan City Motor Vehicle Office
Tainan 1: No.1, Chongde Rd., Tainan City

Tainan 2: No. 551, Hsinshen North Rd., Madou Dist., Tainan City

Tainan 3: No. 55, Datung Rd., Hsinying Dist., Tainan City

Kaohsiung City Motor Vehicles Office – Homepage: https://khcmv.thb.gov.tw/en

No. 71, Demin Rd., Nanzih Dist., Kaohsiung City 81157

Tel: (07) 3613161

Kaohsiung Motor Vehicles Office – Homepage: https://komv.thb.gov.tw/en

No. 361, Wuying Rd., Fengshan Dist., Kaohsiung City 83002

Tel: (07) 7711101

Vor dem 19.01.2013 ausgestellte deutsche Führerscheine müssen bis zu einem bestimmten Stichtag in einen neuen deutschen Führerschein nach einheitlichem Muster umgetauscht werden. In diesem Merkblatt finden Sie weitere Informationen und die Stichtage für den Umtausch.

Der Umtausch des Führerscheins erfolgt bei Wohnsitz in einem Drittstaat (außerhalb EU/EWR) unter Einbeziehung der Auslandsvertretungen und ermöglicht damit die notwendige Identitätsprüfung und die aufgrund von europäischen Vorgaben verpflichtende Sicherstellung, dass eine Person immer nur im Besitz eines Führerscheindokumentes ist.

Zuständige Behörde für den Umtausch bei Wohnsitz in einem Drittstaat ist grundsätzlich jede untere Verwaltungsbehörde in Deutschland. Es wird empfohlen, die Behörde zu kontaktieren, die den Führerschein ausgestellt hat.

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

1. Sie wenden sich direkt an die zuständige deutsche Führerscheinbehörde (empfohlen: Ausstellungsbehörde). Die notwendigen Unterlagen werden über die jeweiligen Landesbehörden bereitgestellt. Hinweis: Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf rund 25 Euro zzgl. Versand.

2. Sie lassen sich die Antragsunterlagen von der zuständigen Behörde direkt zusenden.

3. Sie senden die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen - inklusive biometrischem Passfoto - an die zuständige Behörde zurück und geben dabei an, an welche Auslandsvertretung der neue Führerschein übersandt werden soll.

4. Der neue Führerschein wird produziert und an die Auslandsvertretung übersandt.

5. Die Auslandsvertretung

a) prüft Ihre Identität (anhand eines vorgelegten Ausweisdokuments)

b) händigt, sofern keine Bedenken hinsichtlich der Identität bestehen, den neuen Führerschein aus

c) zieht den alten Führerschein ein und

d) übersendet den alten Führerschein an die deutsche Behörde.

Sollte Ihr alter Führerschein nicht mehr vorhanden sein, kontaktieren Sie Ihre Fahrerlaubnisbehörde. Sollte die Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides statt bzw. eine Erklärung nach § 5 StVG verlangen, wird ein dafür vorbereiteter Vordruck mit dem neuen Führerschein an die Auslandsvertretung übersandt.

Merkblatt der Auslandsvertretungen mit Stichtagen für den Umtausch siehe hier

Weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Verkehr zum Umtausch

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Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener rechtlicher Neuerungen, können wir keine Gewähr übernehmen.

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