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Führungszeugnis
Beantragung von Führungszeugnissen durch Antragsteller, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen
Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz erteilt.
Der Antrag muss die vollständigen Personendaten des Antragstellers enthalten und von ihm/ihr persönlich unterschrieben werden. Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Link zum Antragsformular
Die Personendaten und die Unterschrift unter dem Antrag müssen amtlich bestätigt sein.
Die amtliche Bestätigung kann auch durch einen taiwanischen Notary Public erteilt werden. Hierfür sollten Sie das englischsprachige Antragsformular (s. Link oben) verwenden.
Für die Bestätigung durch das Deutsche Institut fällt eine Gebühr von 56,43- €, zu zahlen in Landeswährung, an.
Der Antrag kann entweder persönlich oder formlos per Post (nicht per Telefax oder E-Mail) gestellt werden.
Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweises bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät.
Bitte senden Sie anschließend den Antrag an
Bundesamt für Justiz
Referat IV 2
53094 Bonn
Oder Sie stellen den Antrag persönlich beim
Bundesamt für Justiz
– Besucherservice –
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Das Bundesamt für Justiz berechnet für die Ausstellung des Führungszeugnisses eine Gebühr von 13,- €. Diese Gebühr kann nicht beim Deutschen Institut beglichen werden, sondern ist im Voraus auf das Konto des Bundesamtes zu entrichten.
Deutsche Bundesbank - Filiale Köln -
BLZ: 370 000 00, Konto-Nr.: 38001005
IBAN-Nr.: DE49370000000038001005
BIC/swift-Nr.: MARKDEF1370
Zahlungsempfänger: Bundesamt für Justiz
Verwendungszweck: (Aktenzeichen des Vorgangs – falls vorhanden – oder Vor- und Nachname der Antrag stellenden Person)
Bei Überweisungen ist die Durchschrift des Überweisungsauftrags an das Bundesamt für Justiz - sofern möglich- mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses zu senden. Das Führungszeugnis wird Ihnen nach Eingang der Gebühr oder Vorlage eines Zahlungsnachweises erteilt.
Das Führungszeugnis wird nur in deutscher Sprache ausgestellt und kann nur dem Antragsteller persönlich an seine Privatanschrift übersandt werden; die Anschrift ist daher im Antrag anzugeben.
In Fällen, in denen das Führungszeugnis bei einer deutschen Behörde verwendet werden soll, kann dieses auf Antrag auch direkt an die deutsche Behörde übersandt werden. Bitte geben Sie dann die Anschrift der Behörde sowie der Verwendungszweck und/oder das Aktenzeichen des Empfängers an.
Bitte beachten Sie, dass Sie auf dem Führungszeugnis eine Legalisation der Taipeh- Vertretungen in Deutschland benötigen, wenn Sie das Führungszeugnis in Taiwan (z.B. zur Beantragung einer ARC-Karte) einsetzen wollen. Die entsprechenden Bedingungen und Gebühren können Sie bei der Taipeh-Vertretung erfragen.
Weitere Informationen zum Führungszeugnis finden Sie auf der Webseite des Bundesamt für Justiz.