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Übersetzungen

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Öffentliche Urkunden aus Taiwan können in der Regel in englischer Übersetzung unmittelbar von der ausstellenden Stelle bezogen werden (z. B. Haushaltsregisterauszüge, Geburts- und Heiratsurkunden).
Ob diese ggfs. ohne zusätzliche Übersetzung ins Deutsche in Deutschland verwendet werden können, entscheidet die jeweilige deutsche Behörde in eigenem Ermessen.

Wird jedoch eine Übersetzung ins Deutsche durch einen nach deutschem Recht staatlich geprüften und bei einem Gericht vereidigten Übersetzer verlangt, so finden Sie unter hier eine Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
Das Deutsche Institut führt eine Liste der ihm bekannten, in Taiwan ansässigen Übersetzungsbüros bzw. freiberufliche Übersetzer/Dolmetscher (teilweise auch bei einem dt. Gericht vereidigt).

Anders als in Deutschland gibt es in Taiwan keine öffentlich bestellten Übersetzer/Dolmetscher, deren Fähigkeiten im Rahmen einer Prüfung nachzuweisen sind.

Die deutschen Auslandsvertretungen können grundsätzlich nicht Übersetzungen fertigen oder die Richtigkeit von Übersetzungen bestätigen, da dies als Sachverständigenleistung und nicht als hoheitlicher Akt anzusehen ist und die Auslandsvertretung nicht in Konkurrenz zu kommerziellen Anbietern treten darf.


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