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Unterschriftsbeglaubigungen

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Das Deutsche Institut ist befugt, Unterschriftsbeglaubigungen vorzunehmen, d.h. die Identität des Unterzeichners eines Schriftstückes zu bestätigen. Diese Beglaubigung können Sie ohne Termin im Rahmen der „Bürgerdienste“ in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 11.00 Uhr vornehmen lassen. Bei der persönlichen Vorsprache müssen Sie das Dokument, auf dem wir Ihre Unterschrift beglaubigen sollen, in ausgedruckter Form mitbringen - wir können Ihr Dokument nicht für Sie ausdrucken - und selbstverständlich Ihr gültiges Ausweisdokument (Reisepass). Die Unterschrift auf dem Dokument kann entweder vor dem zuständigen Mitarbeiter des Deutschen Instituts geleistet oder vor ihm anerkannt werden.

Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,43- Euro. Die Gebühr ist mit Kreditkarte in Euro oder in bar in Landeswährung zu zahlen.

Insbesondere bei Grundstücksgeschäften, Handelsregistereintragungen o.ä. empfehlen wir eine eingescannte Vorabübersendung des zu unterzeichnenden Dokuments bzw. der Unterlagen, auf die darin Bezug genommen wird. So können wir Sie im Vorfeld beraten und auf eventuelle Ablehnungsgründe im Vorfeld hinweisen. Sie können hierzu auch die Telefaxnummer 02-8101 6282 oder 02-8101 6283 nutzen. Die Endfassung Ihres Dokuments Sie dann in ausgedruckter Form mitbringen.

Bitte beachten Sie, dass das Deutsche Institut keine Identitätsprüfungen für deutsche Banken, Kreditkartenunternehmen o.ä. durchführen kann. Hierfür kommen z.B. „auch in einem Drittstaat ansässige Kreditinstitute, Rechtsanwälte (...) sowie Versicherungsnehmen“ in Betracht. Ausnahmen sind Sperrkontoeröffnungen und Kreditaufnahmen bis 15.000,- Euro im Visumverfahren.

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