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Vaterschaftsanerkennung
Ein Kind eines deutschen Vaters, der mit der nichtdeutschen Mutter nicht verheiratet ist, erhält die deutsche Staatsangehörigkeit nur nach Feststellung der Vaterschaft. Die Feststellung kann u.a. durch Anerkennung seitens des Vaters erfolgen. Das Deutsche Institut kann die Vaterschaftsanerkennung beurkunden