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Häufig gestellte Fragen zum Working Holiday Visum (Stand: Februar 2025)

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ALLGEMEINES

Q: Muss ich mit dem Visum sofort einreisen oder kann ich auch später reisen?

A: Eine Einreise nach Deutschland muss nicht sofort erfolgen. Sie können selbst bestimmen, wann Sie einreisen wollen.
Das Visum wird entsprechend Ihrem gewünschte Einreisedatum, jedoch nicht später als 3 Monate nach Beantragung, ausgestellt.

Q:Wie lange kann ich mich mit dem Working-Holiday-Visum in Deutschland aufhalten?

A: Es ist ein Aufenthalt von maximal einem Jahr möglich.

Q:Wie lange gilt das WHV? Kann das Visum in Deutschland verlängert werden?

A: Das Visum wird für maximal ein (1) Jahr ausgestellt und kann in Deutschland nicht verlängert werden.

Q: Ich möchte nicht ein ganzes Jahr in Deutschland verbringen. Ist das ein Problem?

A: Nein, ein kürzerer Aufenthalt ist möglich.

Q: Kann ich meinen Aufenthalt, der für ein ganzes Jahr geplant war, früher beenden (z.B. wegen eines Todesfalls in der Familie)?

A: Ja, selbstverständlich.

Q: Kann ich zwischendurch für einen kurzen Aufenthalt nach Taiwan zurückfliegen?

A: Ja, eine Wiedereinreise ist innerhalb der Gültigkeit des Visums möglich.
Allerdings verfällt das Working Holiday Visa automatisch, wenn Sie sich länger als sechs Monate außerhalb von Deutschland aufhalten.

Q: Woher erfahre ich, dass die vorgesehene Anzahl an Working Holiday Plätzen für das jeweilige Jahr vergeben sind?

A: Das Deutsche Institut wird dies auf seiner Webseite veröffentlichen.

Q: Kann ich mit einem WHV auch in andere Schengenstaaten reisen und dort arbeiten?

A: Mit einem WHV kann man als Tourist für 90 Tage (Kurzzeitaufenthalt) innerhalb eines
Zeitraums von max. 180 Tagen in andere Schengenstaaten reisen. Die Arbeitserlaubnis gilt jedoch nur für Deutschland. Falls Sie planen im Anschluss an Ihren Working Holiday Aufenthalt in andere Schengenstaaten zu reisen, bitte kontaktieren Sie die Behörden des Reiselands, um sich darüber zu informieren, ob Sie visumfrei einreisen können.

TERMINVEREINBARUNG

Q: Wie kann ich einen Termin zur Beantragung des WHV erhalten?

A: Sie können einen Termin über das Online-Terminvergabesystem des Deutschen Instituts vereinbaren und gegebenenfalls stornieren.

Q: Kann ich einen Termin vereinbaren, auch wenn ich noch nicht alle erforderlichen Dokumente zusammen habe?

A: Ja, solange Sie die Dokumente zum vereinbarten Termin der Antragstellung vorlegen können.

ANTRAGSTELLUNG

Q: Ich bin 30 Jahre alt. Kann ich ein WHV beantragen, wenn ich bei der Einreise nach Deutschland 31 Jahre alt sein werde?

A: Ja, Sie können ein WHV beantragen, sofern Sie bei der Beantragung noch 30 Jahre alt sind. Bei Einreise können Sie schon 31 Jahre alt sein.


Q: Kann ich ein Working Holiday Visum auch im Ausland (z.B. den USA) beantragen?

A: Nein, junge Taiwaner können ihren Antrag kann nur beim Deutschen Institut Taipei stellen.

Q: Zum vereinbarten Termin kann ich nicht alle Unterlagen mitbringen. Was passiert dann?

A: Das Deutsche Institut nimmt auch unvollständige Anträge an, bearbeitet diese jedoch nicht. In der Regel wird Ihnen eine Frist von 4 Wochen zur Vervollständigung eingeräumt. Nach Ablauf der Frist wird ein unvollständiger Antrag negativ beschieden.


Q: Welche deutschen bzw. englischen Sprachkenntnisse muss ich haben? Kann ich auch ohne einen schriftlichen Nachweis meiner Sprachkenntnisse einen Antrag stellen?

A: Grundsätzlich müssen keine Sprachkenntnisse vorhanden sein. Wir empfehlen jedoch mindestens einfache Deutsch-/Englischkenntnisse, um das Leben und die Jobsuche in Deutschland zu vereinfachen. Die Sprachkenntnisse müssen nicht durch ein Zeugnis o.ä. nachgewiesen werden.


Q: Wie soll ich meine Gründe für den Aufenthalt im Rahmen des WHV darlegen? Wie muss das Schreiben aussehen?

A: Das Deutsche Institut verlangt ein Schreiben in deutscher oder englischer Sprache, aus dem deutlich hervorgeht, was Sie in dem Jahr geplant haben (Motivationsschreiben).
Sonst gibt es keine besonderen Kriterien für das Schreiben.

Q: Muss ich bei der Beantragung des WHV meinen Militärdienst in Taiwan abgeleistet haben?

A: Nein.

Q: Muss ich bei der Beantragung des WHV ein Gesundheitszeugnis vorlegen?

A: Nein.

Q: Muss ich eine Unterkunft nachweisen ?

A: Nein.

Q: Ich habe gelesen, dass man einen gewissen Betrag zur Finanzierung des Aufenthaltes nachweisen muss? Wie hoch ist dieser und wie kann ich ihn nachweisen?

A: Für den Aufenthalt in Deutschland muss ein Betrag von mindestens 4000 Euro nachgewiesen werden. Bei Antragstellung ist ein Originalbankbuch mit Kopie vorzulegen.

Q: Wie lange dauert die Bearbeitung meines Visaantrages?

A: In den meisten Fällen ca. 1 Woche - sofern vollständige Unterlagen vorliegen. In Zeiten mit hohem Antragsaufkommen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.
Von Sachstandsabfragen bitten wir abzusehen.

Q: Wie und wann erfahre ich, wie über meinen Visaantrag entschieden wurde?

A: Sobald Ihr Visaantrag entschieden wurde, erhalten Sie von uns eine Mitteilung per E-Mail.

Q: Wann muss ich den Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen?

A: In der Regel werden Sie unmittelbar vor Ausstellung des Visums schriftlich aufgefordert, eine Krankenversicherung vorzulegen. Der Beginn des Krankenversicherungsschutzes stellt auch den Beginn der Visumgültigkeit dar.


KRANKENVERSICHERUNG

Q: Was soll die Krankenversicherung abdecken?

A: Die Kosten für akut notwendige ärztliche Hilfe in Deutschland für:
Arzt- und Krankenhauskosten einschließlich notwendiger Operationen mit unbegrenzter Deckungssumme
Medikamente
Unbegrenzte Kostenerstattung bis zum Tag der Transportfähigkeit auch über das Versicherungsende hinaus
Schmerzstillende Zahnbehandlungen
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen (mind. bis zur 12. Schwangerschaftswoche) sowie Komplikationen im Rahmen der Schwangerschaft
stationäre und ambulante psychotherapeutische Notfallbehandlung
Kranken-Rücktransport: Erstattung der Kosten für den medizinisch sinnvollen und
vertretbaren Rücktransport.

Bitte beachten Sie:
- Abdeckung der gesamten Dauer des Aufenthalts von einem Jahr in Deutschland

Q: Wie finde ich eine Krankenversicherung für meinen „Working Holiday“-Aufenthalt?
A: Zahlreiche deutsche Versicherungsgesellschaften bieten Krankenversicherungen an, die diese Auflagen erfüllen. Die Antragsteller sind frei in der Wahl einer Versicherung, die im Rahmen des Visumverfahrens geprüft wird.

Q: Warum akzeptiert das Deutsche Institut meine taiwanische nationale Krankenversicherung nicht als ausreichenden Nachweis?

A: Die Deckungssummen der taiwanischen Krankenversicherung reichen nicht zur Deckung von Behandlungen in Deutschland aus. Sie beinhaltet zudem keinen Rücktransport ins Heimatland.




STEUERN

Q: Muss ich in Deutschland Steuern bezahlen?

A: Arbeitnehmer sind automatisch Mitglied in der Sozialversicherung, der Arbeitgeber zahlt die Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) direkt an die Sozialversicherung und führt die Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt ab. Ausgezahlt an den Arbeitnehmer wird also nur der Nettolohn (= Bruttolohn abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Für weitere Fragen wenden Sie sich an das örtliche Finanzamt in Deutschland.

In Deutschland gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten (Vollzeit, Teilzeit und auch geringfügig Beschäftigte) ein gesetzlicher Mindestlohn.


SONSTIGES

Q: Wo kann ich mich noch informieren oder vorbereiten?

A: Das Goethe-Institut Taipei bietet neben einer deutschsprachigen Bibliothek und Veranstaltungen vor allem Deutsch-Sprachkurse an.


Auf https://www.make-it-in-germany.com/de/ finden Sie ebenfalls viele hilfreiche Informationen zu Ihrem bevorstehenden Aufenthalt.

Der Chinesisch-Deutsche Kultur- und Wirtschaftsverband in Taiwan bietet in unregelmäßigen Abständen Vorbereitungsseminare für Deutschlandaufenthalte.



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