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Working-Holiday-Visum
Stand: 06.02.2025
Das „Working Holiday“-Visa Programm basiert auf der „Gemeinsamen Erklärung der Taipeh-Vertretung in Berlin und des Deutschen Instituts Taipei über ein Jugendferienarbeitsaufenthaltsprogramm“- vom 11. Oktober 2010 (Text chin / deutsch). Es soll jungen Taiwanern die Möglichkeit geben, das kulturelle und tägliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland kennenzulernen. Um den Lebensunterhalt während des Aufenthalts zu finanzieren, besteht die Möglichkeit, während des Aufenthaltszeitraums von maximal einem Jahr jeweils bis zu drei Monate bei verschiedenen Arbeitgebern in Deutschland zu arbeiten und/oder bis zu 6 Monaten an Aus- und Fortbildungskursen teilzunehmen. Das Visum kann ausschließlich am Deutschen Institut Taipei, maximal 3 Monate vor geplantem Reiseantritt, beantragt werden.
Bei der Arbeitsaufnahme gilt der gesetzliche Mindeststundenlohn.
Sie dürfen eine Beschäftigung (Teilzeit oder Vollzeit) ausüben, ohne dass es hierfür der Zustimmung der Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit bedarf. Sie dürfen aber nicht mehr als drei Monate bei demselben Arbeitgeber arbeiten, da Ihr Gesamtaufenthalt Feriencharakter haben soll.
Nicht erlaubt sind Tätigkeiten, für die eine besondere Qualifikation verlangt wird (z.B. Pflege) oder für die es besondere Vorschriften gibt (z.B. Au-Pair), sowie selbständige Tätigkeiten.
Der Aufenthalt ist auf 12 Monate befristet und kann nicht verlängert werden. Der Aufenthaltszweck kann nicht in einen anderen Aufenthaltszweck geändert werden. Das Working-Holiday-Visum darf nicht genutzt werden, um einen Aufenthaltszweck zu erreichen, der nicht im Aufenthaltsgesetz vorgesehen ist.
Auch wenn die Anforderungen an ein Working Holiday Visum gering sind, sollte der Bewerber plausibel darlegen können, wie sich der Deutschland-Aufenthalt in seine berufliche oder akademische Karriere einfügt.
Formulare zum Download (Stand Februar 2025):
- Merkblatt zum Working Holiday-Visum (Stand Februar 2025)
- Formular_Aufenthaltsgenehmigung/Langzeitvisa auf Deutsch/Englisch PDF / 621 KB
Häufig gestellte Fragen zum Working Holiday Visum (Stand Februar 2025)
Häufig gestellte Fragen zum Working Holiday Visum finden Sie hier.