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WORKING-HOLIDAY-VISUM

Artikel

Stand: 04.03.2020

Das „Working Holiday“-Visa Programm basiert auf der „Gemeinsamen Erklärung der Taipeh-Vertretung in Berlin und des Deutschen Instituts Taipei über ein Jugendferienarbeitsaufenthaltsprogramm“- vom 11. Oktober 2010. Es soll jungen Taiwanern die Möglichkeit geben, das kulturelle und tägliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland kennen zu lernen. Um den Lebensunterhalt während des Aufenthalts zu finanzieren, besteht die Möglichkeit, während des Aufenthaltszeitraums von maximal einem Jahr jeweils bis zu drei Monate bei verschiedenen Arbeitgebern in Deutschland zu arbeiten und/oder bis zu 6 Monaten an Aus- und Fortbildungskursen teilzunehmen. Das Visum kann ausschließlich am Deutschen Institut Taipei, maximal 3 Monate vor geplantem Reiseantritt, beantragt werden.

Bei der Arbeitsaufnahme gilt der gesetzliche Mindeststundenlohn von 9,35 Euro.

Sie dürfen eine Beschäftigung (Teilzeit oder Vollzeit) ausüben, ohne dass es hierfür der Zustimmung der Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit bedarf. Sie dürfen aber nicht mehr als drei Monate bei demselben Arbeitgeber arbeiten, da Ihr Gesamtaufenthalt Feriencharakter haben soll.

Nicht erlaubt sind Tätigkeiten, für die eine besondere Qualifikation verlangt wird (z.B. Pflege) oder für die es besondere Vorschriften gibt (z.B. Au-Pair), sowie eine selbständige Tätigkeit.

Der Aufenthalt ist auf 12 Monate befristet und kann nicht verlängert werden. Der Aufenthaltszweck kann nicht in einen anderen Aufenthaltszweck geändert werden.

Auch wenn die Anforderungen an ein Working Holiday Visum gering sind, sollte der Bewerber plausibel darlegen können, wie sich der Deutschland-Aufenthalt in seine berufliche oder akademische Karriere einfügt.

Formulare zum Download:

Häufig gestellte Fragen zum Working Holiday Visum (Stand März 2020)

Häufig gestellte Fragen zum Working Holiday Visum finden Sie hier.

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