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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Negativbescheid

13.11.2024 - Artikel

In Fällen, in denen das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit unklar ist, oder wenn Sie von einer deutschen Behörde zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises aufgefordert werden, kann die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises erforderlich werden.

Feststellung / Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Im Verfahren auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises wird festgestellt, ob die Antragsteller bereits deutsche Staatsangehörige sind. Zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde für Antragsteller, die im Ausland leben, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln.
Die deutsche Staatsangehörigkeit des Antragstellers ist durch entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen (z.B. Personenstandsurkunden, Wohnsitznachweise u.ä.). Im positiven Falle wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Ausstellung einer Bescheinigung, dass Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Negativbescheinigung)

Wenn Sie im Ausland leben und eine Bescheinigung benötigen, dass Sie kein deutscher Staatsangehöriger sind, kann das Bundesverwaltungsamt in Köln auf Ihren Antrag hin prüfen, ob Sie tatsächlich kein Deutscher sind und Ihnen, wenn das der Fall sein sollte, eine sogenannte Negativbescheinigung ausstellen.
Bitte lesen Sie die im Merkblatt des Bundesverwaltungsamts enthaltenen Informationen aufmerksam, bevor Sie einen Antrag stellen.

Wichtiger Hinweis: Die Antragsformulare müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden.

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