Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Eheschließung in Taiwan

Artikel

Informationen zur Eheschließungen in Taiwan

1. Allgemein

Die Eheschließung kommt dadurch zustande, dass die Verlobten persönlich vor dem zuständigen Mitarbeiter der Haushaltsstandsverwaltung erklären, diese miteinander eingehen zu wollen.
(§ 982 des taiwan. bürgerlichen Gesetzbuchs, gültig seit 23.05.2008).

Über die erfolgte Eheschließung wird eine Heiratsurkunde ausgestellt.

2. Verfahren und erforderliche Unterlagen

Beide Ehegatten müssen zur Anmeldung der Eheschließung bei der zuständigen Haushaltsstandverwaltung (Meldebehörde) anwesend sein.
Zuständig ist die Meldebehörde, bei der der/die taiwanische Verlobte gemeldet ist. Ist keiner der Verlobten Taiwaner, kann die Ehe bei jeder beliebigen Meldestelle geschlossen werden.

Für die Anmeldung der Ehjeschließung müssen ein ausgefüllter Antrag (Angabe von zwei Trauzeugen erforderlich, die nicht persönlich bei der Meldestelle vorsprechen müssen) vorgelegt werden sowie

  • durch taiwanischen Partner

- Personalausweis (ID-Karte)
- Farbiges Passphoto (Anforderungen siehe www.ris.gov.tw)
- aktueller taiwanischer Haushaltsstandsregisterauszug im Original

  • durch deutschen Partner

- Reisepass und ggf. von der twn. Ausländerbehörde ausgestelltes Aufenthaltsdokument (z.B. ARC-Karte)
- ein von der Taipeh-Vertretung in Deutschland legalisiertes deutsches Ehefähigkeitszeugnis und dessen beglaubigte chinesische Übersetzung (chinesische Langzeichen).

Bitte beachten Sie:

Diese Angaben zu den erforderlichen Unterlagen sind unverbindlich. Informationen zu Unterlagen, die von Staatsangehörigen anderer Staaten vorgelegt werden müssen, liegen hier nicht vor. Eine abschließende Auskunft kann nur von der Meldebehörde erteilt werden, bei der die Ehe geschlossen werden soll. Weitere Informationen in chinesischer Sprache sind über die Website www.ris.gov.tw erhältlich.

3. Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses

Ehefähigkeitszeugnisse für deutsche Staatsangehörge werden durch das deutsche Standesamt des aktuellen oder letzten Wohnortes in Deutschland ausgestellt.


Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses PDF / 179 KB

Dem Antrag müssen im Regelfall folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Geburtsurkunde des/der deutschen Verlobten;
- Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, ausgestellt vom aktuellen oder letzten Wohnort in Deutschland;
- ggf. Versicherung an Eides Statt zum Familienstand (falls zwischen Abmeldung des deutschen Wohnsitzes und Eheschließungstermin eine größere zeitliche Lücke besteht);
- beglaubigte Ablichtung der Reisepässe beider Verlobten;
- für den/die taiwanischen Verlobte/n: Beglaubigte Abschrift aus dem Haushaltsregister, ausgestellt in englischer Sprache, legalisiert durch das Deutsche Institut Taipei.

Viele Standesämter in Deutschland akzeptieren mittlerweile englische Fassungen ausländischer Personenstandsurkunden oder sonstiger Nachweise; bitte ggfs dort nachfragen. Falls das Standesamt auf der Vorlage deutscher Übersetzungen besteht, sind weitere Einzelheiten dazu direkt mit diesem abzusprechen.


Informationen zur Legalisation taiwanischer Urkunden finden Sie hier:

Legalisation

Sollte einer der beiden Verlobten bereits verheiratet gewesen und diese Vorehe nicht in Deutschland geschieden oder für nichtig erklärt worden sein, so muss die ausländische Scheidung oder Nichtigerklärung evtl. zunächst durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung anerkannt werden.

Siehe hierzu Informationen über ausländische Ehescheidungen

Die Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitzeugnisses ist rechtlich nicht zwingend. Sollte eine Beglaubigung der Unterschrift unter dem Antrag vom deutschen Standesamt gewünscht werden, kann diese im Deutschen Institut vorgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Unterschriftsbeglaubigung auf unserer Webseite:

Unterschriftsbeglaubigung

4. Legalisation des Ehefähigkeitszeugnisses

Zur Verwendung des deutschen Ehefähigkeitszeugnisses in Taiwan muss dieses zuvor in die chinesische Sprache (Langzeichen) und durch die örtlich zuständige Taipeh-Vertretung Deutschland (Berlin, Hamburg, Frankfurt und München) legalisiert werden.
Nähere Auskünfte erteilt die Taipeh-Vertretung in Berlin, Markgrafenstr. 35, 10117 Berlin, Tel.: (0 30) 20 36 10, Fax: (0 30) 20361101.
www.taiwanembassy.org/de



5. Rechtswirkungen der Eheschließung

Eine in Taiwan rechtsgültig geschlossene Ehe ist auch in Deutschland ohne Weiteres anerkannt. Einer besonderen Registrierung bei einer deutschen Behörde bedarf es nicht.

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann gemäß § 36 Personenstandsgesetz auf Antrag in das deutsche Eheregister eingetragen werden.

Informationen zur Eintragung ins deutsche Eheregister

6. Namensführung in der Ehe

Nach deutschem Recht sollen die Ehegatten bei der Eheschließung eine Erklärung zu ihren in der Ehe zu führenden Familiennamen bzw. einem gemeinsamen Ehenamen abgeben. Wird keine Erklärung abgegeben, führen beide Ehegatten ihre vor der Ehe geführten Familiennamen weiter.
Die Namensführung bestimmt sich dabei grundsätzlich für jeden Ehegatten getrennt nach dem Recht des Staates, dem er oder sie angehört.


7. Staatsangehörigkeitsrechtliche Folgen der Eheschließung

Durch die Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen wird nicht die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelt.

8. Ausländerrechtliche Folgen der Eheschließung

Die Eheschließung gewährt dem Ehepartner/der Ehepartnerin nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Ausländische Ehegatten deutscher Staatsangehöriger müssen ggf für die Einreise und den anschliessenden dauerhaften Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen lesen Sie unser gesondertes Informationsblatt.

Nationales Visum zur Familienzusammenführung

Soweit vorerst kein Wohnsitz in Deutschland begründet werden soll, kann den unbeschränkt visapflichtigen, ausländischen Ehegatten deutscher Staatsangehöriger ein Schengen-Visum erteilt werden. Visa für ausländische Ehegatten deutscher Staatsangehöriger werden bei Vorlage der Heiratsurkunde und einer Kopie des deutschen Reisepasses des Ehepartners oder der Ehepartnerin kostenlos erteilt. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein können.

nach oben